Karten-Blickpunkte

Acquiring - Standortmarketing mit der Interchange

Noch sitzen die Acquirer in Deutschland nicht auf gepackten Koffern. Und doch ist es möglich, dass sie über kurz oder lang zum Umzug nach Luxemburg gezwungen sein werden. Denn zumindest nach bisherigem Stand der Dinge sieht die Interchange-Regulierung vor, dass beim Cross-Border-Acquiring immer der Interchange-Satz desjenigen Landes zum Tragen kommen soll, in dem der Acquirer seinen Sitz hat.

Die Idee dabei ist aus Sicht der Regulatoren durchaus nachvollziehbar: So soll - vor dem Hintergrund der zweijährigen Übergangsfrist bei nationalen Transaktionen - ein Wettbewerb um die günstigsten Interchange-Sätze in Gang kommen, um auf diesem Weg Druck auszuüben, auch die Sätze für nationale Transaktionen möglichst vor Ablauf der Zwei-Jahres-Phase abzusenken.

Profitieren würden hierdurch Länder mit vergleichsweise wenigen Karten am Markt. Denn dort sind dann auch die Emittenten von den Ertragsausfällen am wenigsten betroffen. Sie könnten sich über die Ansiedlung von Acquiring-Unternehmen aus dem Ausland freuen.

Denn Acquirer aus Hochpreis-Ländern würden sich gezwungen sehen, ihren Firmensitz in Länder mit niedrigen Sätzen zu verlagern, um nicht aus dem Wettbewerb verdrängt zu werden. Allen voran wird hier Luxemburg genannt. Die Interchange kann somit als Instrument des Standortmarketings missbraucht werden, befürchtet Rainer Sureth, Vorsitzender der Geschäftsführung der Concardis GmbH, Eschborn. Vermeiden ließe sich dieser mit viel Aufwand verbundene Effekt ganz einfach: Nämlich durch den Verzicht auf die gestaffelten Termine der Interchange-Deckelung bei nationalen und grenzüberschreitenden Transaktionen. Bei einem einheitlichen Stichtag bräuchte es den Wettbewerb um die günstigste nationale Interchange-Transaktion nicht.

Für die Emittenten hätte dies freilich zur Folge, dass die erwarteten Ertragsausfälle nicht in Stufen, sondern auf einen Schlag einsetzen. Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X