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Debitkarte - Ec-cash 2.0: "Das Beste aus zwei Welten"?

"Ec-cash 2.0", wie der Arbeitstitel für die Weiterentwicklung des Girocard-Verfahrens lautet, ist keine Wiederauflage von POZ, so Oliver Hommel vom DSGV. Der feine Unterschied: Für die Abwicklung von Zahlungsvorgängen mit oder ohne Zahlungsgarantie gibt es, anders als früher, keine getrennten Systeme mehr. Sondern alle Transaktionsformen werden in einem System abgewickelt. Auch für den Kunden würde die vom Händler gewählte Option dann keinen Unterschied mehr machen, Karteninhaberauthentifizierung via PIN-Eingabe wäre der einheitliche Standard, dies freilich auch entgeltpflichtig, was auch die nicht garantierte Zahlung (die sogenannte "Schicht 1") im Vergleich zu ELV teurer machen dürfte.

Gar so weit entfernt vom heutigen OLV ist diese Schicht 1 nach Einschätzung Hommels nicht - nur, dass die Transaktionen in einem technisch effizienten, voll automatisierten System abgewickelt würden. Die heutige "Zettelwirtschaft" mit den vom Kunden unterschriebenen Einwilligungserklärungen wäre vorbei.

Die Reaktionen des Handels sind in der Grundtendenz deshalb durchaus positiv. Immer wieder wird von "richtigen Ansätzen" oder einem "Schritt in die richtige Richtung" gesprochen. Schließlich verspricht das DSGV-Modell Kartenakzeptanten die Flexibilität, die sie beim ec-cash-Verfahren schon lange eingefordert hatten.

Freilich gibt es durchaus skeptische Fragen. Das betrifft zum einen das Preisniveau. Hier wird befürchtet, dass sich beim vollen Leistungsumfang mit Zahlungsgarantie aus den Einzelpreisen keine nennenswerte Preissenkung, wenn nicht sogar eine Preiserhöhung ergeben könnte - zumal, wenn erst einmal das Lastschriftverfahren, das sich bei den Tankstellen so hervorragend als "Drohkulisse" bewährt hat, durch politische Vorgaben oder Spezifikationsänderungen aus dem Spiel sein sollte. Hier kontert freilich der DSGV. Für die Über wachung des fixierten Basisentgelts, das für die Vorhaltung der Infrastruktur auch in der neuen Welt noch als erforderlich gilt, gebe es schließlich die Wettbewerbsbehörde. Und die Preise für die Risikoabsicherungskomponente würden sich durch den Wettbewerb schon regulieren. Schließlich stünde es auch in Zukunft dem Handel frei, die Ausfallversicherung bei jedem beliebigen Dienstleister in Anspruch zu nehmen, wo die Preise der Kreditwirtschaft zu teuer scheinen.

Integration von ELV denkbar

Auch ein Aus für ELV muss ec-cash 2.0 nicht zwangsläufig sein. So kann sich Hommel durchaus vorstellen, innerhalb der Strukturen des Systems einen lizenzierten Weg für andere Verfahren einzurichten und auch in der Chip-Welt, wenn die DTA-Einzugsermächtigung nicht mehr funktioniert, gegen ein geringes Basisentgelt das Auslesen von Kontonummern und Bankleitzahlen zu ermöglichen, damit Anbieter auch weiterhin Lastschriften einreichen können - unter strenger Einhaltung des Datenschutzes, versteht sich.

Die jetzige Diskussion um datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich ELV, die sich jetzt aus dem Fehlen von einheitlichen Spezifikationen und Mindestanforderungen an das ELV/OLV-Verfahren ergeben, wären dann automatisch vom Tisch.

Nur Glaubensdiskussionen?

Ec-cash 2.0 ist aus Hommels Sicht somit die Verbindung des Besten aus zwei Welten, mit der alle Beteiligten sollten leben können. Alle jetzt vorgebrachten Bedenken bezeichnet er deshalb weitgehend als bloße "Diskussionen um Glaubensfragen".

Das gilt auch hinsichtlich der von Kartenakzeptanten wie auch Dienstleistern skeptisch betrachteten Frage, wie mit der individuellen Preisgestaltung durch die jeweiligen Kartenemittenten praktisch umzugehen beziehungsweise wie dies in den Systemen zu implementieren ist. Hier bleibt der DSGV gelassen und sieht die "Kreativität des Marktes" gefordert.

Flexible Entgelte in drei bis vier Jahren

Die Leistungsdifferenzierung nach Schicht eins (Transaktion ohne Zahlungsgarantie) bis drei (Zahlungsgarantie) könne somit schon bis Ende kommenden Jahres umgesetzt werden. Bei der Abkehr von multilateral vereinbarten Entgelten für die Zahlungsgarantie wird der Zeithorizont aufgrund des größeren infrastrukturellen Änderungsaufwands mit drei bis vier Jahren angegeben.

Diese Zeitplanung berücksichtigt auch die Tatsache, dass die Weiterentwicklung des Girocard-Modells bisher kein ZKA-Projekt, sondern lediglich ein Vorstoß des DSGV ist, wenngleich die "Tür für die anderen Verbände weit offen" stehe, wie es Hommel formuliert. Ob man notfalls die Marktmacht der Sparkassen für einen Alleingang nutzen würde, mag Hommel derzeit nicht beantworten. Die Einigungskraft des ZKA werde vielfach unterschätzt, so seine These. Ein Interesse daran, das ec-cash-Verfahren durch Nichtstun herunterzuwirtschaften habe schließlich niemand.

BVR: Individualvereinbarungen mit den Netzbetreibern?

Zumindest beim BVR stößt die Sparkassenorganisation mit ihrer Initiative dabei durchaus auf offene Ohren. Auch der BVR ist grundsätzlich "dafür, Dinge zu verändern", so Ralf-Christoph Arnoldt. Denn die 0,3 Prozent Gebühren für Girocard-Transaktionen seien vielfach nicht mehr marktgerecht. Hier zwinge schon der Druck der Wettbewerbsbehörden zu Veränderungen.

Ob es unbedingt individuell festgesetzte Entgelte der einzelnen Emittenten sein müssen, dessen ist sich Arnoldt nicht so sicher. Auch er befürchtet eine aufwendige Umsetzung und ist sich der Bereitschaft des Handels, hier mitzuziehen, nicht ganz so sicher. Sein Alternativvorschlag: Auch mit Individualvereinbarungen mit den Netzbetreibern ließe sich mehr - wettbewerbsrechtlich unbedenkliche - Flexibilität in das Preissystem bringen.

Der Bankenverband möchte das Thema derzeit nicht kommentieren. Möglicherweise gibt es derzeit auch gar keine einheitliche Linie - Monnet sei Dank.

Eine Frage schließlich ist bei alldem noch ungeklärt: Ob nämlich der geplante Umbau des electronic-cash-Systems mit der heutigen Fassung des Sepa Card Framework vereinbar ist. Paysys-Geschäftsführer Hugo Godschalk bezweifelt es. sb

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