Karten-Blickpunkte

Produktpolitik - ADAC: Urlaub mit Kreditkarte ohne Aufpreis

Mit Kreditkarten verbundene Versicherungen sind immer so eine Sache. Verbraucherschützer raten zu Recht, hier kritisch hinzuschauen. Denn natürlich sind die Policen nicht zum Nulltarif zu haben und lassen die Jahresgebühr steigen. Doch in vielen Fällen nützen sie dem Verbraucher nichts, weil er entweder bereits eine andere Police hat, die mit der Karte versicherte Schäden abdeckt - oder die Versicherung greift nur dann, wenn tatsächlich mit der Karte bezahlt wurde. Wer also etwa eine Reisebuchung nicht per Karte begleicht, der büßt die Reise-Rücktrittskosten-, Reiseabbruch- oder Auslandskrankenversicherung ein, die im Kartenpreis enthalten ist.

Hier hat der ADAC eine wachsende Problematik ausgemacht: Denn da immer mehr Reisebüros, Reiseveranstalter und Fluggesellschaften bei Kreditkartenzahlung einen Aufschlag auf den Buchungspreis von bis zu einem Prozent verlangen, steige der Anteil derjenigen Kunden, die auf andere Zahlverfahren ausweichen und damit den Versicherungsschutz der Karte nicht nutzen können.

Der ADAC hat deshalb mit Dertour und Meier's Weltreisen eine Kooperation geschlossen, dank der die Anbieter bei Zahlungen mit der ADAC-Kreditkarte auf das Surcharging verzichten. Gleiches gilt für ADAC Reisen. Im Grunde reagiert das größte Co-Branding-Portfolio damit nicht anders als Airplus mit der neuen Firmen-Debitkarte - nur dass man die Partner nicht mit geringeren Akzeptanzkos ten davon überzeugt, die Abwälzung der Händlerentgelte für die Kreditkarte auf den Kunden zu unterlassen, sondern mit der schieren Menge an Kunden. Der Verzicht auf das Surcharging ist somit letztlich ein Mengenrabatt.

Für viele Kunden interessanter ist aber vermutlich ein Zugeständnis der Landesbank Berlin als Emittent des ADAC-Co-Brandings. Bei Bargeldverfügungen fallen auch im Ausland keine Gebühren an - allerdings nur dann, wenn die Verfügung aus einem Guthaben auf dem Kartenkonto erfolgt. Vor allem aber gibt es bei den Silber- und Goldkarten auch außerhalb der EU kein Auslandseinsatzentgelt. Mit Ertragseinbußen muss das nicht unbedingt verbunden sein. Denn das Bewusstsein, keinen Aufpreis zu bezahlen, kann den Karteneinsatz im Ausland nur positiv beeinflussen. Red.

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