Deutsche Kreditwirtschaft wehrt sich gegen EU-Pläne zu Instant Payments und Open Finance

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Die Deutsche Kreditwirtschaft hat eine Stellungnahme zur „Retail Payments Strategy“ der Europäischen Kommission veröffentlicht. Aus Sicht der DK sollte diese vor allem europäische Marktinitiativen unterstützen. Dass die Europäische Kommission in ihrem Strategiedokument die Bedeutung und den Fortschritt der aktuellen Projekte anerkennt, wird insofern begrüßt. Gleichzeitig würden jedoch legislative Maßnahmen erwogen, die deutlich in die geschäftspolitische Gestaltungsfreiheit eingreifen würden. Die dadurch bedingte Verunsicherung erschwert nach Einschätzung der Deutschen Kreditwirtschaft die Arbeit in den europäischen Projekten im Zahlungsverkehr. Insbesondere bestehe die Gefahr von weiteren konkreten Eingriffen in die Produkt- und Entgeltgestaltungsfreiheit der Institute in einem wettbewerblichen Umfeld, welche unter anderem die erheblichen zu tätigenden Investitionen infrage stellen. Nicht nur für die Kreditwirtschaft, sondern für alle Marktbeteiligten bedürfe es einer gesetzgeberischen Atempause, damit das Potenzial der Marktinitiativen im bestehenden Rechtsrahmen gehoben werden kann.

Konkret beinhaltet die in der „Retail Payments Strategy“ skizzierte politische Intention, die Einführung dieses Zahlverfahrens durch legislative Maßnahmen zu forcieren, aus deutscher Perspektive die Gefahr, die grundsätzlich positive Marktentwicklung zu stören und Fehlanreize zu setzen. Um weiterhin eine marktgetriebene Umsetzung zu unterstützen, scheine vielmehr eine grundsätzliche Verlängerung der Ausnahmefrist nach Art. 4 VO (EU) 260/2012 (Sepa-Verordnung), zum Beispiel um weitere zwei Jahre, sinnvoll, heißt es in der Stellungnahme. Dabei sei eine verpflichtende Teilnahme von Kreditinstituten, insbesondere kleiner beziehungsweise hoch spezialisierter Institute, auch weiterhin nicht sachgerecht. In jedem Fall wird eine, wie von der EU-Kommission avisierte, Frist bis Ende 2021 als zu knapp bezeichnet. Zudem solle die Echtzeit-Überweisung nicht als genereller Ersatz für die etablierten und auf Kunden- wie Bankseite kosteneffizienten Instrumente des Massenzahlungsverkehrs verstanden werden. Vorgaben zu Entgelthöhen wären in diesem Sinne ein nicht gerechtfertigter Eingriff in die Preisbildungsmechanismen am Markt.

Die Förderung von Angeboten auf Basis einheitlicher Schnittstellen („Open Finance“) begrüßt die DK. Allerdings dürfe dieser Ansatz nicht als „private, financial data as a public good“ missverstanden werden. Vielmehr sei der Grundsatz eines „fair share of value and risk“ eine grundlegende Voraussetzung für den Erfolg entsprechender Angebote. Da die Umsetzung der PSD2-Anforderungen hat auf Seiten der Banken und Sparkassen wie auch Drittdiensten signifikante Ressourcen gebunden hat und somit erst seit kurzer Zeit der notwendige Raum besteht, die Leitgedanken in konkrete Zusammenarbeitsmodelle und Angebote umzusetzen, kommt die von der Europäischen Kommission avisierte Schaffung eines legislativen Rahmens für Open Finance aus Sicht der DK deutlich verfrüht und gefährdet den derzeitigen konstruktiven Dialog der Stakeholder.

Mit Blick auf die elektronische Identifizierung (eID) verweist die Stellungnahme auf  Hürden, die ein insbesondere grenzüberschreitendes Entfalten des Potentials dieser Lösungen behindern. Einzelne nationale Gesetze oder Verordnungen müssten die darin enthaltenen Positivlisten um Lösungen für elektronische Identifizierung, unter anderem auf Basis von eIDAS erweitern, damit die elektronische Identifizierung für alle Marktteilnehmer nutzbar wird. Die Schaffung einer europaweiten rechtlichen Interoperabilität digitaler Identitäten, insbesondere auch im nationalen Recht, wird befürwortet.

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