HDE: E-Geld-Geschenkkarten durch Anti-Geldwäsche-Regelungen in Gefahr

Bild: Kerstin Riemer auf Pixabay
 

Die künftige europäische Anti-Geldwäsche-Verordnung kann nach Einschätzung des Handelsverbandes Deutschland (HDE) zu einem Verlust bestimmter Gutschein- und Geschenkkarten in Deutschland führen. Der HDE warnt daher davor, bei der Neuformulierung der EU-Anti-Geldwäscheregelungen eine bisherige Ausnahmeregelung für E-Geld-Produkte mit geringem Wert und niedrigem Risiko zu streichen.

Der derzeitige Entwurf der Verordnung sieht vor, dass vorausbezahlte und bislang anonym zu erwerbende Geschenkkarten, die als E-Geld gelten und in mehreren Geschäften oder online einlösbar sind, künftig nur noch dann verkauft werden dürfen, wenn der Käufer umfangreiche persönliche Angaben hinterlässt, die beim verkaufenden Geschäft gespeichert werden müssen. Diese Regelung gilt ab 2025, sollte dieser Entwurf ohne die bestehende Ausnahmeregelung für E-Geld-Produkte mit geringem Risiko, wie etwa E-Geld-Geschenkkarten mit einem Wert von unter 150 Euro und einem Limit von 50 Euro für Online-Transaktionen, verabschiedet werden. Diese Ausnahmeregelung ist laut HDE wichtig, um die Attraktivität dieser Produkte zu erhalten. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass sie vom Markt verschwinden. Der HDE fordert daher über seinen europäischen Verband Euro Commerce und weitere Verbände die EU-Parlamentsmitglieder in einem Schreiben auf, die Ausnahmeregelung für E-Geld beizubehalten und es den Verbrauchern zu ermöglichen, diese risikoarmen Produkte auch in Zukunft zu nutzen.

„Die geplanten Regelungen in der europäischen Anti-Geldwäsche-Verordnung wären praktisch das Ende des Geschäfts mit vielen Geschenkkarten. Weder wollen Kunden ihre Daten hinterlassen, noch will der Händler solch sensible Daten speichern. Daher muss die wichtige Ausnahmeregelung der heutigen Geldwäscheregulierung beibehalten werden“, so Ulrich Binnebößel, HDE-Abteilungsleiter Zahlungsverkehr.

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