Widerstand gegen Aus für E-Geld-Gutscheine formiert sich

Bild. Gerd Altmann auf  Pixabay

Die Payment-Branche läuft weiter Sturm gegen das drohende Aus für bestimmte als E-Geld qualifizierte Geschenkkarten. Fünf europäische Payment- und Handelsvereinigungen –  die Branche Vereniging  Cadeaukaarten Nederland (BVCNL), die Electronic Money Association (EMA) , die  European Payment Institutions Federation (EPIF) ,  die European Association of Payment Service Providers for Merchants (EPSM) und die europäische Handelsvereinigung Euro Commerce –  haben gemeinsam ein Plädoyer für den Erhalt anonymer, risikoarmer E-Geld-Zahlungen im Bereich kleiner Beträge in der EU unterzeichnet. Ziel ist es, im Rahmen der neuen Anti-Geldwäsche-Regulierung die bisherigen Ausnahmen für diese Produkte zu erhalten.  Die bisher in  §12 der Anti Money Laundering Directive vorgesehenen Ausnahmen von der Pflicht zur Kundenidentifikation gelten  für Produkte mit einem Maximalwert von 150 Euro und einem Limit von 50 Euro je Transaktion, die typischerweise von einer anderen Person erworben als genutzt werden.

 In der  gemeinsamen Erklärung  wird auf die Bedeutung von Anonymität und Datenschutz für die Akzeptanz von Zahlungsmethoden verwiesen, wie sie auch im Kontext mit dem digitalen Euro diskutiert werde. Diese Möglichkeit solle auch im Bereich des E-Gelds erhalten bleiben, das  – anders als Bargeld – stets Datenspuren hinterlässt. Ohne die Ausnahmen würden populäre E-Geld-Produkte wie Geschenkkarten vom Markt verschwinden. Ähnlich hatte sich zuvor bereits der Handelsverband Deutschland (HDE) geäußert.  Mit dem Aus für solche Karten, so die Verbände, würde das letzte regulierte Zahlungsinstrument vom Markt verschwinden, das es ermöglicht, kleine Beträge im Internet zu begleichen, ohne dafür Angaben zur Identität des Kunden machen zu müssen.  Überdies würde das Streichen der Ausnahme innovative Geschäftsmodelle im Bereich der Digitalwirtschaft behindern, die bisher von dem für Verbraucher unkomplizierten Zugang  zu diesen Kleinbetrags-E-Geld-Produkten profitieren.

Die Unterzeichner betonen zudem, dass die E-Geld-Ausnahmen im Einklang mit den FATF-Empfehlungen stehen. Zu diesem Schluss komme ein vom Prepaid-Verband Deutschland ( PVD ) in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten. Die geplante Anti-Geldwäsche-Regulierung solle deshalb weiterhin die Möglichkeit vorsehen, dass  E-Geld-Produkte mit erwiesenermaßen geringem Risiko von den Anforderungen an die Nutzeridentifikation ausgenommen werden. Die Emittenten müssten dafür eine Risikobewertung vornehmen und ein Transaktionsmonitoring durchführen, um ungewöhnliche und verdächtige Produkte mit dem E-Geld-Produkt, für das die Ausnahmeregelung gilt, aufzuspüren. Auch in anderen Rechtssystemen, die den FATF-Standards folgen, beispielsweise in den USA, könnten risikoarme E-Geld-Produkte ohne vorherige Kundenidentifikation genutzt werden.

Den Vorschlag, bisherige Emittenten risikoarmer E-Geld-Produkte sollten stattdessen von der in Artikel 3 (k) der PSD 2  vorgesehenen Limited Network Exclusion (LNE) Gebrauch machen, weisen die Verbände zurück. Da Produkte, die sich für die LNE qualifizieren, kein E-Geld seien, müssten die Produkte dafür verändert werden. Zudem würde vor dem Hintergrund der anstehenden PSD-2-Revision  auf diese Weise eine neue rechtliche Unsicherheit entstehen.

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