Regulierung

Ewig grüßt die Interchange

Das Bundeskartellamt hat am 3. Juni das Verwaltungsverfahren zur Überprüfung der inländischen Interbankenentgelte für Mastercard- und Via-Kreditkartentransaktionen eingestellt. Begründung: Bis zum Inkrafttreten der Interchange-Obergrenzen, wie sie die am 8. Juni in Kraft getretene EU-Verordnung Nr. 2015/751 ab dem 9. Dezember dieses Jahres vorsieht, sind keine signifikanten Verwerfungen mehr zu erwarten, die eine Fortführung des Verfahrens notwendig erscheinen lassen.

Gut so. Denn wozu hätte eine Fortsetzung des Verwaltungsverfahrens noch gut sein sollen? Letzten Endes wäre ein Festhalten daran eine bloße Formalität und Prinzipienfrage gewesen, da die Details doch längst an anderer Stelle geklärt wurden. Da kann man es auch einmal gut sein lassen.

Bei der EU-Kommission scheint man das anders zu sehen. Bis zum letzten Tag scheint man sich hier an der Thematik abarbeiten zu wollen - und vielleicht noch darüber hinaus, wenn längst der europäische Interchange-Deckel greift. Erst am 9. Juli hat die EU-Kommission Mastercard eine neuerliche Mitteilung der Beschwerdepunkte übermittelt, in der es darum geht, dass Händler gehindert werden, über grenzüberschreitendes Acquiring in einem anderen Sepa-Land geltende niedrigere Interchange-Sätze zu nutzen. Dass sich das ab Dezember ohnehin erledigt haben wird - sei's drum.

Doch der europäische Regulator hat mittlerweile den Blick weit über den Sepa-Raum hinaus gerichtet. Die EU-Kommission befürchtet nämlich, dass auch die Höhe der interregionalen Interbankenentgelte von Mastercard nicht gerechtfertigt ist. Im Visier stehen damit die Entgelte auch für solche Transaktionen, die zwar innerhalb der EU getätigt werden, aber mit Karten, die außerhalb derselben herausgegeben wurden. Wenn beispielsweise ein chinesischer Tourist in Brüssel seine Restaurantrechnung mit seiner Karte bezahle, so wird es als Beispiel angeführt, müsse der Acquirer ein bis zu fünfmal so hohes Entgelt entrichten wie im Fall eines Verbrauchers, der eine in Europa ausgegebene Karte benutzt. Und weil diese interregionalen Entgelte jedes Jahr Hunderte von Millionen Euro ausmachen, könnten diese hohen Entgelte höhere Preise für die Akzeptanten zur Folge haben, die sich wiederum in höheren Waren- und Dienstleistungspreisen für alle Verbraucher niederschlagen - für die Europäer und Kunden aus dem außereuropäischen Ausland.

Noch wird diese Auffassung der Kommission als eine vorläufige bezeichnet. Für den Fall, dass sie sich bestätigt, könne jedoch eine Geldbuße verhängt werden, wird bereits angekündigt.

Europäische Kartenemittenten kann das auf den ersten Blick kalt lassen. Schließlich kommen die in Rede stehenden interregionalen Interchange-Beträge nicht ihnen, sondern ihren Kollegen außerhalb Europas zugute. Indirekt werden jedoch auch die Europäer betroffen sein. Denn sollte Europa tatsächlich versuchen, Kartenemittenten außerhalb von Sepa einen Teil ihrer Erträge wegzuregulieren, dürfte dies wohl kaum unwidersprochen hingenommen werden. Die Folge wären neuerliche Rechtsstreitigkeiten, die die diversen Gebühren und Entgelte, die Mastercard den Mitgliedsbanken berechnet, sicher nicht werden sinken lassen.

Denkbar wäre auch, dass der Denkansatz der EU-Kommission Schule macht und die außereuropäischen Regulatoren ebenfalls in die interregionalen Interchangesätze eingreifen. Dann hätten europäische Emittenten auch noch bei den Transaktionen ihrer Karteninhaber außerhalb Europas Ertragseinbußen zu verkraften. Höhere Auslandseinsatzentgelte für die Karteninhaber wären dann wohl die Folge. Red.

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