Regulierung

Lücke beim Surcharging

Zumindest bei der Akzeptanz hat die Interchange-Regulierung - selbst, als sie erst ihre Schatten vorauswarf - die erhofften Folgen gebracht, berichtet Visa. Die Karten-Akzeptanz ist nach oben geschnellt, neun der zehn umsatzstärksten Händler in Deutschland akzeptieren mittler weile Visa. Nur der Discounter Penny fehlt bislang. Und mit der Akzeptanz steigt auch die Kartennutzung. Das lässt sich bei den Visa-Umsätzen bereits verzeichnen.

Und doch gibt es aus Kundensicht ein Ärgernis, an dem sich noch nicht viel geändert hat: das Surcharging insbesondere bei Fluggesellschaften, aber etwa auch bei der Deutschen Bahn, die seit November 2014 ein solches "Zahlungsmittelentgelt" erhebt.

Ein Gesetzesverstoß ist das noch nicht. Denn während die Interchange-Deckelung bereits zum 9. Dezember 2015 wirksam wurde, greift das Surcharging-Verbot für regulierte Karten erst mit der Umsetzung der PSD II in nationales Recht, also spätestens ab Februar 2018. Bis dahin können Akzeptanten also zwar von geringeren Entgelten profitieren, gleichzeitig aber von den Karteninhabern kassieren. Mehr denn je wird das Surcharging damit zum Geschäftsmodell.

Die Frist dafür könnte jedoch deutlich kürzer ausfallen. In Deutschland wird mit der nationalen Umsetzung noch im laufenden Jahr gerechnet. Voraussichtlich ab 2017 würde das Surcharging bei Kartenzahlung damit rechtswidrig.

Kundenfreundlich ist es schon jetzt nicht. Denn wer die Einführung von Zahlungsmittelentgelten mit den Kosten dieser Zahlverfahren begründet, wie es etwa die Deutsche Bahn getan hat, der müsste die entsprechenden Entgelte konsequenterweise auch wieder zurücknehmen, wenn diese Kosten wieder sinken.

Sicher, die Händlerentgelte werden nicht bei allen Kartenakzeptanten zum Stichtag 9. Dezember 2015 nach unten angepasst worden sein. Doch zu denen, die erst nach dem Auslaufen alter Verträge von den günstigeren Sätzen bei den Interbankenentgelten profitieren, dürften eher kleinere Händler zählen als die Großen wie etwa Fluggesellschaften oder eben auch die Bahn. Gerade die Großen sind es jedoch, die das Surcharging besonders emsig praktizieren.

Für Karteninhaber ist die zeitliche Lücke zwischen Inkrafttreten der Interchange-Regulierung und dem Surcharging-Verbot besonders dann ärgerlich, wenn ihre emittierende Bank Gebühren anhebt, um die Ertragsausfälle zu kompensieren. Denn dann wird der Karteninhaber doppelt zur Kasse gebeten.

Doppelt betroffen sind freilich auch die Emittenten. Denn viele Karteninhaber setzen bekanntlich auf Ausweichstrategien und nutzen dort, wo ein Entgelt für Kartenzahlung erhoben wird, ein anderes Bezahlverfahren, das ohne Aufpreis angeboten werden muss, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen. Das drückt aufseiten der Emittenten auf den Kartenumsatz, der durch die Regulierung doch eigentlich angekurbelt werden soll, um die Ertragsrückgänge aus der sinkenden Interchange zu kompensieren.

An dieser Stelle bleibt nur, Druck auf den Gesetzgeber zu machen, die Umsetzung der PSD II zu beschleunigen. Dabei hat die Kreditwirtschaft vermutlich - selten genug - die Verbraucherschützer an ihrer Seite. Ihnen kann es schließlich gar nicht gefallen, wenn der Verbraucher doppelt belastet wird. Red.

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