Gespräch des Tages

EU-Zahlungsverkehr - Wenige Zugeständnisse an die Banken

Schon lange reibt sich die EU-Kommission an den Regularien der Kartengesellschaften. Im Fokus stehen die "Honour all cards"-Regel, die nichts anderes besagt, als dass dort, wo das Logo einer Akzeptanzmarke prangt, alle Karten dieser Marke akzeptiert werden müssen, zweitens das Surcharging-Verbot, das es Händlern untersagt, Gebühren für die Kartenzahlung an ihre per Karte zahlenden Kunden weiterzugeben und drittens - und das vor allen Dingen - die Interbankenentgelte, die von der Bank des Händlers an die des Emittenten gezahlt werden. Hier sehen die Wettbewerbshüter ein Kartell. Von einer Regulierung versprechen sie sich sinkende Kosten bei Händlern und Dienstleistern und in der Folge günstigere Preise für die Verbraucher.

Seit geraumer Zeit schwingt das Pendel nun hin und her: Die EU-Kommission formuliert Bedenken und leitet Wettbewerbsverfahren ein. Das wiederum veranlasst die jeweilige Kartenorganisation zum Vorlegen von Kompromissvorschlägen, die die Interchange immer weiter nach unten drücken. Zuletzt hat Visa Europe im Mai dieses Jahres 0,3 Prozent für grenzüberschreitende und nationale Kreditkartenzahlungen genannt, wie es zuvor schon Mastercard 2009 getan hatte, um einer Kartellstrafe zu entgehen. Mit einer Klage gegen einen Entscheid der EU-Kommission, der den Kompromiss 2009 erzwang, versuchte Mastercard, dieser quasi automatischen Abwärtsspirale zu entkommen - bisher vergeblich. In erster Instanz hat das Gericht die Position der Kommission im Frühjahr letzen Jahres bestätigt. Mit dem Ergebnis der Berufung wird nicht vor dem Frühjahr 2014 gerechnet. Zumindest eines hat der juristische Widerstand aber erreicht: Bei den Regulatoren ist ein Bewusstsein dafür entstanden, dass das "Durchhangeln" von einem zeitlich begrenzten Kompromiss zum nächsten kein Dauerzustand sein kann und dass die Branche Rechtssicherheit braucht. Schließlich war es nicht zuletzt die mangelnde Gewissheit über die Ertragschancen, die das Projekt einer politisch sehr gewollten europäischen Debitkarte hat scheitern lassen.

Am 24. Juli 2013 hat die Kommission nun gleich zwei Legislativvorschläge zum Zahlungsverkehrsmarkt vorgestellt: einen zur Änderung der Zahlungsdiensterichtlinie und einen für eine Verordnung über Interbankenentgelte. Damit wird die Interchange für grenzüberschreitende und (nach einer Übergangszeit von 22 Monaten) auch inländische Transaktionen auf einheitlich 0,2 Prozent bei Debitkarten und 0,3 Prozent bei Kreditkarten ge deckelt und im Gegenzug das Surcharging untersagt. Firmenkarten und die Drei-Parteien-Systeme wie American Express oder Diners Club werden nicht reguliert. Diese Karten sollen Händler und Dienstleister dafür zurückweisen oder nur gegen Aufpreis entgegennehmen dürfen.

Für die Kartenemittenten wäre mit Inkrafttreten dieser Verordnung zumindest einmal Rechtssicherheit gegeben. Auch dass das in Marktkreisen durchaus befürchtetes Interchange-Verbot nicht vorgesehen ist, dürfte (freilich bestenfalls mäßige) Erleichterung auslösen. Eine ganz wichtige Forderung der Bankenseite ist mit der neuen Regelung aber nicht erfüllt: gleiche Bedingungen für alle. Dass American Express von der Regulierung weiterhin ausgenommen ist, dürfte somit das Interesse von Banken an einer Vertriebskooperation mit den Amerikanern steigen lassen. Zumindest im Firmenkartenbereich hat die Kommission Einsicht bewiesen, indem sie auch die Corporate Cards von Visa und Mastercard von der Regulierung ausnahm. Denn gerade in diesem Segment spielt American Express im Wettbewerb eine bedeutende Rolle. Hier hätte ein regulatorischer Eingriff, der die Drei-Parteien-Systeme ausklammert, zu spürbaren Wettbewerbsverzerrungen geführt.

Gleiches Recht für alle soll die Revision der Payment Service Directive bringen. Hier werden die neuen sogenannten Zahlungsauslösedienste in den Anwendungsbereich aufgenommen, die elektronische Zahlungen ohne Kreditkarte ermöglichen. Auch diese Dienstleister werden künftig den gleichen Regulierungs- und Aufsichtsstandards unterliegen wie alle anderen Zahlungsinstitute. Die Gleichberechtigung gilt freilich nur auf den ersten Blick. Denn im Gegenzug soll die kontoführende Bank verpflichtet werden, bei solchen Zahlungen für die sichere Authentifikation ihrer Kunden zu sorgen und Informationen über die Zahlungsfähigkeit der Kunden zur Verfügung zu stellen. Neue Zahlungsanbieter können also ihre Dienste anbieten, ohne das Bonitätsrisiko tragen zu müssen, werden also somit im Wettbewerb begünstigt. An dieser Stelle haben sich also die Befürchtungen der Kreditwirtschaft voll bewahrheitet.

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