BRUBEG und MaRisk 10.0 ante portas

Zentrale Regulierungen für Leasing- und Factoring-Gesellschaften

CHRISTIAN GLASER (links, Foto: privat), THOMAS SCHMIDT (rechts, Foto: Fotostudio Arlene Knipper)

Mit dem Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG) und der in Konsultation befindlichen 9. MaRisk-Novellierung verändern sich wichtige Bereiche der Regulierung für Leasing- und Factoring-Gesellschaften. Die Institute sollten sich frühzeitig damit beschäftigen und auf einen Paradigmenwechsel in der Aufsicht einstellen. Durch BRUBEG ergeben sich weitere Anforderungen, beispielsweise an einen langfristigen ESG-Risikoplan. (Red.)

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