RECHT

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Bedeutung für Leasing-Gesellschaften

Dr. Eberhard Norden, M.C.J.
Foto: Kleiner Rechtsanwälte/Michael Neuhaus

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten vom 16. Juli 2021, das sogenannte Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), trat am 1. Januar 2023 in Kraft. Es sieht Pflichten (sogenannte Sorgfaltspflichten) für Unternehmen in Lieferketten zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vor. Der Autor stellt die Sorgfaltspflichten von Unternehmen sowie deren Umsetzung dar. Außerdem geht er auf mögliche …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X