RECH

Die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Ein Überblick mit Ausblick auf die Nachhaftung

Tobias Kahlenbach (links, Foto: privat), Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) für Unternehmensfinanzierung, Leasing und Factoring in der zentralen Konzernrechtsabteilung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Mannheim.

Dorthe Bendig (Foto: atPhotostudio), Rechtsanwältin und Syndika für Unternehmensfinanzierung, Leasing und Factoring in der zentralen Konzernrechtsabteilung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW), Stuttgart.

Das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ist mit Beginn des Jahres 2024 in Kraft getreten. Es umfasst 135 Artikel und modernisiert das Recht der Personengesellschaften, insbesondere der Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Es zielt darauf ab, das Recht dieser Gesellschaften an die Bedürfnisse der Praxis anzupassen und ihre Rechtsstellung zu verbessern, indem es unter anderem die Regelungen zur Rechtsfähigkeit, Haftung und Gesellschaftsvermögen neu …

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