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Aufsätze
02.01.2026
Neues zur Steuerbefreiung nach §13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG
BFH-Urteil vom 4. Juni 2025 (II R 18/23) bringt Klarheit

Trutz M. Harder, Rechtsanwalt in den Praxisgruppen Corporate /M&A und Tax der Kanzlei Schalast Law | Tax. TAX
Foto: Michael Damböck

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