Neues zur Steuerbefreiung nach §13 Absatz 1 Nummer 4a ErbStG

BFH-Urteil vom 4. Juni 2025 (II R 18/23) bringt Klarheit

Trutz M. Harder, Rechtsanwalt in den Praxisgruppen Corporate /M&A und Tax der Kanzlei Schalast Law | Tax. TAX
Foto: Michael Damböck

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 4. Juni 2025 - II R 18/23 zu der bislang höchstrichterlich nicht entschiedenen Frage geurteilt, ob auch die Übertragung eines im Alleineigentum stehenden Familienheims auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an der beide Ehegatten jeweils hälftig beteiligt sind, unter die Steuerbefreiung des § 13 Absatz 1 Nummer 4a Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) fällt. In seiner Urteilsanmerkung nimmt der Autor …

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