Unechtes Factoring

Besonderheiten eines Nischenprodukts

Wolf Stumpf, Foto: Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB

Die Finanzdienstleistung Factoring ist nach § 1 Absatz (1a) Nummer 9 Kreditwesengesetz (KWG) der "laufende Ankauf von Forderungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen mit oder ohne Rückgriff". Es wird zwischen echtem und unechtem Factoring unterschieden, wobei im deutschen Markt im Wesentlichen nur das echte Factoring genutzt wird, da hierbei dem bedeutenden Aspekt des Risikoausfalls nachgekommen wird. Der Autor beschäftigt sich mit der vertraglichen Gestaltung …

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