Nachhaltigkeit

Weiterentwicklung des Aufsichtsrechts

Zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken

Thomas Weber
Foto: privat
 

Sowohl die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) befassen sich mit Vorgaben zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken. Anhand dieser Kriterien soll ermittelt werden, ob Firmen die ESG-Bestimmungen angemessen umsetzen. Der Autor macht die Kritik deutlich, der Banken zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken ausgesetzt sind. Darüber hinaus zeigt er auf, welche Maßnahmen für Finanzinstitute notwendig …

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