Schatten voraus

Michael Menke, Vorstandssprecher, Deutscher Factoring-Verband e.V., Berlin, Foto: DFV

Der zehnjährige Aufschwung in unserem Land ist wohl zu Ende. Das deutsche Bruttoinlandsprodukt (BIP) ging im Frühjahr bereits zurück, ein weiterer Rückgang im laufenden Quartal wird erwartet. Damit wäre die Definition einer technischen Rezession erfüllt. Es mehren sich die Anzeichen, dass die aktuelle Schwächephase noch anhält und sich der Konjunkturabschwung hierzulande wie auch in anderen Teilen der Welt fortsetzt. National sind die Nachrichten gefüllt von den strukturellen Schwächen deutscher Schlüsselindustrien, speziell der Automobilindustrie. International beherrschen Themen wie der Handelskonflikt und der mutmaßlich bevorstehende Brexit wie auch geopolitisch zunehmende Risiken fast täglich die Schlagzeilen und schaffen unternehmerisch große Unsicherheit darüber, was wann und wie kommt.

Im Factoring ist von diesen ökonomischen Schatten - zumindest bisher - erfreulicherweise noch wenig zu spüren: Im ersten Halbjahr 2019 gab es ein starkes Wachstum bei Kunden und Volumen. Die Umsätze der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes stiegen um knapp zwölf Prozent auf 132,8 Milliarden Euro (im Vergleich zum 1. Halbjahr 2018). Bedingt auch durch weitere Neuaufnahmen in den Verband, unter anderem aus dem kundenstarken Health-Bereich, konnte sich die Kundenzahl mehr als verdoppeln: Mit nunmehr 91 440 Kunden rückt die magische 100 000-Marke von Factoring-Nutzern endlich in greifbare Nähe. Im laufenden Jahr konnte der Verband zudem bereits vier neue Mitglieder in seinen Reihen begrüßen. Allerdings sind Produkte und Dienstleistungen "Made in Germany" bereits aktuell weniger gefragt. Das macht sich im internationalen Factoring-Geschäft mit einem Rückgang von über sechs Prozent auf nunmehr 35,9 Milliarden Euro bemerkbar, wobei der Rückgang allein aus dem Export resultiert.

Auch aufsichtsrechtlich drohen Schatten: Während national bisher Factoring-Institute seit 2016 von der BaFin berechtigterweise nicht als sogenannte Schattenbanken angesehen wurden (BaFin-Rundschreiben 8/2016 (BA)), steht das Thema nun erneut bei der EBA gesamteuropäisch zur Disposition. Die EBA hat durchblicken lassen, dass eine Herausnahme von Factoring-Instituten aus der Kategorie "Schattenbanken" voraussetze, dass diese Unternehmen hinsichtlich der Robustheit vergleichbaren Aufsichtsvorschriften unterliegen wie CRR-Institute (Art. 119 Abs. 5 CRR). Dies indes hat die BaFin nun kürzlich verneint, mit der Folge der Ungleichbehandlung von unabhängigen und bankenzugehörigen Finanzdienstleistern und Kreditinstituten, jedenfalls auf der Refinanzierungsseite.

Hoffen wir, dass die oben genannten Schatten ökonomischer, aber auch aufsichtsrechtlicher Natur nicht zu einer Verdunkelung in der Mittelstandsfinanzierung führen.

Michael Menke , Geschäftsführer , PB Factoring GmbH
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