Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt das Ziel der eIDAS-Verordnung, durch die Einführung einer Europäischen Digitalen Identität (EUDI) die notwendigen Rahmenbedingungen für die weitere Digitalisierung öffentlicher und privater Dienstleistungen sowie von Geschäftsprozessen in der EU zu schaffen. Sie warnt jedoch vor der Forderung nach einer einer obligatorischen und umfassenden Integration von EUDI-Wallets im Zahlungsverkehr. Denn diese würde die Mitgliedstaaten vor erhebliche technische Schwierigkeiten stellen und einen neuen Bedarf für eine Entlastung vom Haftungsrisiko schaffen.
In einer Stellungnahme der DK wird unter anderem kritisiert, dass bei einer ungenauen Formulierung Zahlungen am PoS (inklusive Zahlungen mit physischen Karten) und an SB-Terminals, P2P-Zahlungen, Zahlungen im E-Commerce, über TTPs und auch das Online-Banking der Akzeptanzpflicht für EUDI-Wallets unterliegen könnten. Nach den bereits beträchtlichen Investitionen in die Zwei-Faktor-Authentifizierung würde das erhebliche weitere Anpassungen nach sich ziehen. In der Stellungnahme wird unter Bezug auf eine nicht näher bezeichnete Quelle von notwenigen Anpassungen an etwa einer Million Payment-Terminals, 55 000 Geldautomaten und Zehntausenden Selbstbedienungsgeräten verwiesen. Damit seien neben der Kreditwirtschaft unter anderem auch der Handel sowie Tankstellenbetreiber betroffen. Zusätzlich müsse die Kompatibilität der nationalen eID-Systeme gelöst werden. Bisher sei in den Regulierungsplänen jedoch keine einheitliche Schnittstelle vorgesehen.
Die Entwürfe zur eIDAS-Verordnung, die derzeit im Parlament und im Rat diskutiert werden, berücksichtigen die Bedenken der DK und die angesprochene Komplexität des Einsatzes der EUDI-Wallet für Zahlungen nicht. Die Kreditwirtschaft hat den Gesetzgeber deshalb aufgefordert, ihre Argumente zu berücksichtigen und die Vorschläge in diesen Punkten zu überarbeiten.