Lex Apple Pay angenommen

Deutscher Bundestag
Quelle: © DBT/Neumann

Der deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstagabend das Gesetz „zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie“ gemäß der am 13. November vom Finanzausschuss vorgelegten Beschlussvorlage verabschiedet. Damit ist auch die unter Artikel 4  (Änderung des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) §58 a enthaltene, brisante Erweiterung – besser bekannt als „Lex Apple Pay“ ­– beschlossene Sache: Demnach müssen künftig „Systemunternehmen“ mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, die durch technische Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen,  Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen „gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung zu stellen.“ Im Kern besagt dieser §58a also, dass Apple seine NFC-Schnittstelle für konkurrierende Lösungen freigeben muss.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X