Zahlungsverkehr

"Lex Apple Pay" - nur ein Warnschuss

Gleiches Recht für alle. So lautet die Forderung der Kreditwirtschaft, nachdem die EU mit der PSD2 die Öffnung der Kontoschnittstelle für Drittanbieter vorgeschrieben hat. Das heißt: Die Öffnung der eigenen Infrastruktur für andere darf keine Einbahnstraße sein und wenn Banken und Sparkassen ihre Infrastruktur öffnen müssen, dann muss auch Apple die NFC-Schnittstelle freigeben. Hier fordert die Kreditwirtschaft seit geraumer Zeit vom Gesetzgeber Nachbesserung. Dass die Öffnung sämtlicher Schnittstellen, die für den Zahlungsverkehr relevant sind, nicht schon in die PSD2 Einzug gehalten hat, hat sich die Kreditwirtschaft möglicherweise selbst zuzuschreiben. Vielleicht hat man sich anfangs zu sehr auf den Versuch konzentriert, die Öffnung der Kontoschnittstelle abzuwenden, anstatt auf die Reziprozität abzuzielen. So hat der EU-Regulator das Thema "Apple" zu spät in den Blick genommen. Die Chancen stehen zwar nicht schlecht, dass die NFC-Schnittstelle in den mobilen Endgeräten in die nächste Auflage der europäischen Payment Services Directive Eingang finden wird. Doch so schnell mahlen Europas Mühlen nicht. Umso mehr muss es jetzt überraschen, dass der deutsche Gesetzgeber sich des Themas ausgerechnet in der Novelle des Geldwäschegesetzes angenommen hat. Kurz vor der Verabschiedung des Gesetzes im Bundestag hat der Finanzausschuss eine Änderung in die Beschlussvorlage aufgenommen, die im Grunde nur als "Lex Apple Pay" bezeichnet werden kann.

Laut Artikel 4 § 58 a müssen "Systemunternehmen" mit mehr als zwei Millionen registrierten Nutzern, die durch technische Infrastrukturleistungen zum Erbringen von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts in Deutschland beitragen, Zahlungsdienstleistern diese technischen Infrastrukturleistungen "gegen angemessenes Entgelt unverzüglich und unter Verwendung angemessener Zugangsbedingungen zur Verfügung stellen" - es sei denn, sie könnten nachweisen, dass dadurch Sicherheitsrisiken entstehen. Dass mit diesen "Systemunternehmen" in erster Linie Apple gemeint ist, lässt sich aus den Ausnahmen schließen, die sich explizit nicht auf kleinere Anbieter beziehen. Und die Reaktionen von Apple zeigen, dass auch das Unternehmen selbst das so sieht. Anders ist es nicht zu erklären, dass Abgeordnete sich über massive Belästigungen durch Vertreter von Apple beklagt haben. Trotz (oder vielleicht gerade) wegen dieser Interventionsversuche hat das Gesetz samt dem entsprechenden Paragrafen den Bundestag passiert und muss nun nur noch vom Bundesrat verabschiedet werden.

Aus Sicht der Kreditwirtschaft ist das eine gute Nachricht, obwohl das Thema sicherlich auf EU-Ebene geregelt werden muss, um Apple wirklich zum Einlenken zu bewegen. Mehr als ein Schritt in die richtige Richtung ist der deutsche Vorstoß also nicht. Sicher wäre es naiv zu glauben, dass die NFC-Schnittstelle in Apple-Geräten ab 2020 geöffnet wird und damit auch Volksbanken und Sparkassen ohne Weiteres Apple Pay (einschließlich Girocard) anbieten können, ohne die üblichen "Knebelverträge" zu unterschreiben. Eher würde das Unternehmen vermutlich Apple Pay in Deutschland abschalten. Nachzuweisen, dass ein beträchtliches Risiko entsteht, wenn eine so streng regulierte Branche wie die Bankenbranche Zugriff auf die Schnittstelle erhält, dürfte Apple schwerfallen. Aber die Verhandlungen über das "angemessene Entgelt" könnten sich als wunderbares Mittel erweisen, erst einmal alles beim Alten zu belassen. Mehr als ein Warnschuss in Richtung Cupertino ist die "Lex Apple Pay" im deutschen Geldwäschegesetz also vermutlich nicht.

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