Regulierung

Doppelregulierung für die Girocard

Eigentlich, so das Bundeskartellamt, ist das Verhandlungsmodell bei den Girocard-Entgelten ein gutes Konzept. In der Diskussion mit den anderen europäischen Wettbewerbsbehörden hat sich der Vorschlag, die Preisfindung im Kartengeschäft auf dieses Modell umzustellen, jedoch nicht durchsetzen können, weil die anderen Staaten ein Wettbewerbskonzept, wie es ELV darstellt, nicht kennen. Damit fällt der deutschen Kreditwirtschaft das "wilde" Verfahren einmal mehr auf die Füße.

Denn obwohl die deutschen Wettbewerbshüter der Meinung sind, dass das Girocard-Verfahren angesichts seiner Besonderheiten nicht der Interchange-Regulierung unterliegen sollte, ist nicht davon auszugehen, dass es eine Ausnahmeregelung gelten wird. Und so wird es für das Girocard-Verfahren künftig wohl zu einer Doppelregulierung kommen: Interchange-Regulierung einerseits und die Verpflichtung, die Entgelte unter diesem Deckel bilateral zu verhandeln andererseits.

Theoretisch wäre es denkbar, dass sich die Ergebnisse dieser Verhandlungen einheitlich bei 0,2 Prozent einpendeln. Das ist jedoch nicht nur deshalb unwahrscheinlich, weil sich die Branche dann mit ziemlicher Sicherheit neue Nachfragen seitens der Kartellbehörde gefallen lassen müsste. Sondern die Marktmacht der Großen auf der Akzeptanzseite wird nach Einschätzung von Marktteilnehmern dazu führen, dass die Girocard-Entgelte erneut deutlich sinken werden. Das macht die Girocard zwar für Händler im Vergleich zu ELV nochmals attraktiver. Für die Emittentenseite wird die Profitabilität jedoch immer schwieriger zu erreichen.

In der Folge müssten entweder nach den jüngsten Preisrunden die Preise fürs Girokonto wiederum angehoben oder zumindest die in der Pauschale üblicherweise bislang inbegriffene Girocard separat bepreist werden. Oder eine wachsende Zahl von Emittenten verzichtet ganz auf das Verfahren der deutschen Kreditwirtschaft und setzt auf Maestro only, wie es in anderen Märkten längst flächendeckend vorherrscht.

Zunächst einmal führt die Doppelregulierung somit vielleicht zu einem Wettbewerb der Systeme. Doch weil der nicht unter gleichen Bedingungen stattfindet, könnte die Regulierung zu einer Verdrängung eines europäischen durch ein internationales Verfahren führen. Ob das im Sinne der europäischen wie nationalen Wettbewerbshüter ist? Red.

Noch keine Bewertungen vorhanden


X