Kooperationspartner werden assoziierte Mitglieder

Kai Ostermann, Präsident, Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V.
Quelle: BDL/Deutsche Leasing

Ein "Zeichen des Zusammenrückens", so nannte es BDL-Präsident Kai Ostermann, setzte die 35. Mitgliederversammlung des BDL am 7. November 2018. Sie beschloss einstimmig eine Satzungsänderung, wonach die bisherigen rund 80 Kooperations- und Informationspartner des BDL assoziierte Mitglieder werden können. Dabei können sie zwischen einer Basis- und einer Plus-Mitgliedschaft wählen. Die Bezeichnung KIPS stammte noch aus Zeiten vor der Fusion der beiden Leasing-Verbände IDL und BDL und "wird nicht der Rolle unserer Partner im Verband und in der Branche gerecht. Denn wir sind mehr als Auftraggeber und Auftragnehmer. Wir sollten uns vielmehr als ein Ökosystem begreifen", erläutert Ostermann die Hintergründe der Satzungsänderung.

Mit dieser Neuregelung können die assoziierten Mitglieder nun auch am verbandsinternen Teil der Mitgliederversammlung teilnehmen. Sie bleiben ohne Stimmrecht, dies ist weiterhin den ordentlichen Mitgliedern, den Leasing-Gesellschaften, vorbehalten, wie es in der Verbändelandschaft üblich ist. Im Zuge der verabschiedeten Satzungsänderung wurde der BDL weiter geöffnet: Künftig können auch andere Verbände assoziierte Mitglieder werden. "Damit wird eine noch bessere Vernetzung, insbesondere zu realwirtschaftlichen Verbänden, erreicht und die Schlagkraft des Verbandes gestärkt. Wir führen bereits erste Gespräche mit Verbänden über ihre Aufnahme", erklärt BDL-Geschäftsführer Horst Fittler.

www.bdl.leasingverband.de

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