Geldwäscheprävention bei Leasing-Gesellschaften

Tatbestände, Risikomanagement, Geldwäschebeauftragter und Auslagerung

Wolf A. Tönnes, geschäftsführender Gesellschafter, HLB Dr. Schumacher & Partner GmbH, Münster

Quelle: HLB Dr. Schumacher

Das neue Geldwäschegesetz ist am 23. Juni 2017 in Kraft getreten. Damit wurde der Gesetzentwurf zur Umsetzung der Vierten EU-Geldwäscherichtlinie, zur Ausführung der EU-Geldtransferverordnung und zur Neuorganisation der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen umgesetzt. Die Neufassung bringt einige Verschärfungen mit sich. Der vorliegende Beitrag behandelt die wesentlichen Regelungen und deren besondere Relevanz für Leasing-Gesellschaften. (Red.)

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