Das Kreditzweitmarktgesetz - ein Jahr danach

Erlaubnisverfahren, Aufsichtspraxis, europäische Perspektiven

Jan Dzieciol (links, Foto: Privat), Dr. Marcel Köchling(rechts, Foto: BKS)

Das Kreditzweitmarktgesetz setzt die EU-Richtlinie zur Regulierung des Marktes für notleidende Kredite (NPL) um. Es zielt auf den Abbau von NPL-Beständen und stärkt den Verbraucherschutz. Das Gesetz etabliert die BaFin als zentrale Aufsichtsbehörde und führt ein Erlaubnisverfahren für Kreditdienstleister ein. Zudem ermöglicht der "europäische Pass" grenzüberschreitende Tätigkeiten. Die Autoren erläutern, inwiefern die Umsetzung …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X