LEASING

Mitteilungspflicht für Steuergestaltungen (DAC 6)

Leasing wohl nur in Ausnahmefällen betroffen

Dr. Martin Vosseler, Foto: Illing & Vossbeck Fotografie

Seit Sommer dieses Jahres unterliegen grenzüberschreitenden Steuergestaltungen einer Mitteilungspflicht. Das soll Finanzämter dabei unterstützen, unerwünschte Steueraktivitäten möglichst frühzeitig zu identifizieren und entsprechend dagegenzuwirken. Fraglich ist, ob die Leasing-Branche ebenfalls dieser Pflicht unterliegt. Und wenn ja, unter welchen Bedingungen. Der Beitrag möchte die damit entstehenden Verunsicherungen auflösen. Dabei wird neben …

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