IM GESPRÄCH

Wünsche an die Bundesregierung

Positionen von BDL und Bankenfachverband

Kai Ostermann, Foto: BDL/Deutsche Leasing

Stärkung von Innovationen, Investitionen und Mittelstand

Die Deutschen wählen im September 2021 eine neue Bundesregierung. Der Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e. V. (BDL) spricht für rund 150 Leasing-Unternehmen, die circa 85 Prozent des gesamten Leasing-Marktes repräsentieren. Erklärtes Ziel ist es, Leasing und seine mittelständischen Kunden in Deutschland zu fördern und zu schützen. Daraus resultieren entsprechende Anforderungen an die künftige Politikgestaltung. (Red.)

2021 ist ein zukunftsweisendes Jahr. Die neue Regierung wird maßgeblich dazu beitragen, die Energie- und Mobilitätswende zu realisieren, die Chancen der digitalen Transformation zu nutzen und einen angemessenen Ausgleich von wirtschaftlichem Wachstum und ökologischer Nachhaltigkeit zu erzielen. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland zu stärken, bedarf es eines mittelstandsfreundlichen wirtschaftsrechtlichen Rahmens. Investitions- und innovationsfreundliche Grundlagen müssen geschaffen werden, um die Transformation der Wirtschaft zu unterstützen und die Pandemiefolgen zu bewältigen. Die Leasing-Branche als Partner des Mittelstandes wird den Wandel der Wirtschaft begleiten und als Investitionsmotor vorantreiben.

Der BDL hat zur Bundestagswahl ein Positionspapier entwickelt, das Maßnahmen beschreibt und konkrete Handlungsempfehlungen gibt, um

  • den Mittelstand durch konsequenten Bürokratieabbau zu stärken,
  • die dringend erforderlichen Innovationen und die Investitionsvielfalt zu fördern,
  • ein flankierendes modernes Steuerumfeld zu gestalten sowie
  • die Vielfalt des Finanzmarktes zu sichern und Finanzmarktstabilität für den Mittelstand zu erreichen.

Bürokratie abbauen

Im Fokus unserer Forderungen steht, Unternehmen - vor allem im Mittelstand - zu entlasten und Bürokratie auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Gesetze und Regelungen sollen nach einem One-in-one-out-Prinzip erlassen werden.

Bei allen Gesetzesinitiativen gilt es zudem, die Folgen für kleine und mittlere Unternehmen abzuschätzen. Denn das deutsche Wirtschaftsmodell fußt auf dem Mittelstand und seiner Heterogenität. Maßnahmen im Sinne eines One-Size-fits-all-Ansatzes bedrohen daher diese ausgeprägte Vielfalt. Die Gleichbehandlung ungleicher Unternehmen verhindert Innovationen und begünstigt die Konsolidierung von kleinen und mittleren Unternehmen.

Finanzierungsvielfalt stärken

Die aktuellen Herausforderungen wie der Mobilitätswandel, die Fortführung der Digitalisierung, nachhaltiges Wirtschaften und Klimaschutz erfordern enorme Investitionen von Unternehmen und öffentlicher Hand. Der Mittelstand benötigt für deren Realisierung einen klugen Finanzierungsmix. Diese Vielfalt muss die deutsche Mittelstandspolitik im Blick haben und gezielt fördern. Leasing-Unternehmen kommt eine Schlüsselrolle zu, wenn es um die Hebelung technischen Fortschritts in den deutschen Mittelstand geht. Jede Form der staatlichen Förderung neuer Technologien und Innovationen sollte daher auch das Finanzierungsinstrument Leasing einbeziehen.

Akteure der Finanzbranche und auch Leasing-Unternehmen sind Finanzintermediäre, die einen Beitrag zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen leisten können. Zurückhaltung ist jedoch geboten, wenn Nachhaltigkeitsziele mit finanzwirtschaftlichen Zielen wie Sicherheit und Stabilität verknüpft werden. Eine solche Verknüpfung bedroht die Klarheit der Steuerungsimpulse im Risikomanagement, Fehlanreize können zu steigenden Risiken im Finanzsystem führen. Daher sollten an die Risikosituation angepasste Regulierungs- und Refinanzierungsbedingungen geschaffen und Nachhaltigkeitsziele vom Risikomanagement der Finanzwirtschaft zwingend getrennt werden.

Angemessenes Steuerumfeld schaffen

Das steuerpolitische Umfeld sollte innovatives Unternehmertum unterstützen. Die Besteuerung von Kostenelementen durch die gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen belastet das Eigenkapital der mittelständischen Unternehmen. Gerade in der aktuellen Situation zeigen sich die fatalen Folgen dieser Substanzbesteuerung, wenn krisenbedingte Verluste das Eigenkapital bereits bedrohlich schmälern und es infolge der Hinzurechnungen zu einer Ertragssteuerbelastung kommt.

Die degressive Absetzung für Abnutzung (AfA) spiegelt den tatsächlichen Wertverzehr beweglicher Wirtschaftsgüter von Unternehmen am zutreffendsten wider. Sie darf nicht als kurzfristige konjunkturpolitische Subventionsmaßnahme missverstanden werden, sondern sollte im Interesse einer Besteuerung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip den investierenden Unternehmen dauerhaft zur Verfügung stehen.

Kapitalmarktunion vollenden

Der Auf- und Ausbau der Kapitalmarktunion darf nicht dazu führen, dass die nationalen Besonderheiten der Finanz- und Kapitalmärkte eingeebnet werden. Zur Sicherung der Finanzmarktstabilität reicht es nicht aus, die Widerstandsfähigkeit (Risikotragfähigkeit) im Bankensektor zu steigern. Ebenso wichtig ist es, die Heterogenität des gesamten Finanz- und Kapitalmarktes zu stärken, um systemische Risiken zu begrenzen. Neben Banken (CRR-Instituten) muss auch in Zukunft Platz für Finanzdienstleistungsinstitute wie Leasing-Unternehmen sein. Dies erfordert differenzierte aufsichtliche Vorgaben und Raum zur proportionalen Umsetzung.

Es sind die Vielfalt und Innovationskraft des Mittelstandes, die für Wohlstand und Beschäftigung in Deutschland sorgen und die eine erfolgreiche Bewältigung der aktuellen Herausforderungen versprechen. Diese Vielfalt muss erhalten bleiben.

KAI OSTERMANN

Für ein digitales Ökosystem der Finanzierung

Der Bankenfachverband e. V. vertritt die Interessen der Kreditbanken. Diese haben mehr als 170 Milliarden Euro an Verbraucher und Unternehmen ausgeliehen und fördern damit Wirtschaft und Konjunktur. Diejenigen, die Deutschland bald regieren werden, stehen vor keiner einfachen Aufgabe. Und auch der Bankenfachverband hat eine klare Erwartungshaltung. (Red.)

Die Corona-Krise hat gezeigt, wie verwundbar, aber auch wie widerstandsfähig wir sind - dies gilt für unsere Gesellschaft und für unsere Wirtschaft. Diese Widerstandskraft benötigen wir, um die Wiedererholung zu bewerkstelligen, aber auch, um die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern. Den Kreditbanken kommt dabei eine entscheidende Funktion zu. Als Experten für Finanzierung von Konsum- und Investitionsgütern wie Kraftfahrzeugen aller Art unterstützen sie direkt die Realwirtschaft und versorgen den Mittelstand mit Finanzierungen. Sie ermöglichen Investitionen in klimafreundliche Technologien, seien es Fahrzeuge sowie Versorgungs- und Produktionsanlagen oder energieeffiziente Haushaltsgeräte.

Die neue Bundesregierung sollte sowohl die Bedeutung der Finanzierung für die Konjunktur, für Unternehmen und Verbraucher als auch die Expertise der Finanzierungsanbieter ernst nehmen und anerkennen. Das digitale Finanzierungsökosystem muss weiter wachsen und gedeihen können, mit angemessenen und einheitlichen Regeln für alle Marktteilnehmer. Regulierung und Aufsicht sollten dabei dem Prinzip der Risikoorientierung folgen. Es geht letztlich darum, den Wettbewerb - auch auf europäischer Ebene - zu fördern und dabei die Vielfalt der Geschäftsmodelle sowie die Vertragsfreiheit der Geschäftspartner zu bewahren.

Maßgeschneiderte Lösungen

Auch im ersten Corona-Jahr 2020 hat sich das Finanzierungsgeschäft als stabilisierender und konstanter Faktor erwiesen. Rund 98 Prozent aller Ratenkredite wurden ordnungsgemäß zurückgezahlt. Damit lag die Rückzahlungsquote auf Vorkrisenniveau. Zusätzlich zu den gesetzlichen Zahlungsmoratorien haben die Institute auf bilaterale Vereinbarungen mit ihren Kunden gesetzt, sofern Zahlungsprobleme eingetreten sind.

Maßgeschneiderte Lösungen haben sich bereits vor der Krise bewährt, um eine Rückführung in den Regelkapitaldienst zu ermöglichen. Einen verständnisvollen Umgang mit Zahlungsschwierigkeiten haben die Kreditbanken daher in ihrem Kodex zur verantwortungsvollen Kreditvergabe für Verbraucher und in ihrem Leitbild zur Finanzierung für den Mittelstand verankert. Die Freiheit und Flexibilität, individuelle Lösungen zu finden, sollte erhalten bleiben.

Digitalkredite ohne "Schriftform"

Die Pandemie hat die Digitalisierung in vielen Bereichen beschleunigt. Sie hat aber auch deutlich gemacht, wo noch Verbesserungspotenziale bestehen - unter anderem im Kreditgeschäft.

Bei Verbraucherdarlehen sollte künftig auf das strenge Schriftformerfordernis und den damit verbundenen Zwang zu einer handschriftlichen Unterschrift beziehungsweise qualifizierten elektronischen Signatur verzichtet werden. Dies würde den digitalen Vertragsabschluss erleichtern. Damit würde entsprechend dem Ziel der EU-Verbraucherkreditrichtlinie auch das grenzüberschreitende Geschäft im EU-Binnenmarkt begünstigt und gefördert. Denn in anderen europäischen Ländern ist ein unkomplizierterer digitaler Vertragsschluss längst rechtlich zulässig und im praktischen Einsatz.

Als Relikt aus der analogen Zeit ist die Schriftform für Verbraucherkredite im Zeitalter der Digitalisierung nicht mehr interessengerecht. Denn ob Waschmaschine, Fernseher oder Auto - alles können Verbraucher heute im Internet ohne eigenhändige Unterschrift kaufen. Ebenso lassen sich online Versicherungen abschließen und Wertpapierorders über mehrere Hunderttausend Euro tätigen. Ein Kreditvertrag über 500 Euro zur Finanzierung eines PCs muss dagegen eigenhändig unterzeichnet werden. Alternativ bleibt bisher nur der technisch herausfordernde Weg über die qualifizierte elektronische Signatur.

Zusätzlich sollte eine einfache digitale Identifizierung ermöglicht werden. Digitale Identifizierungsverfahren zum Beispiel über das Online-Girokonto oder per Smartphone sollten gesetzlich aufgewertet werden, um medienbruchfreie digitale Kundenannahme- und Geschäftsprozesse zu ermöglichen. Bestehende rechtliche Hürden müssten dafür abgebaut und weitere sichere Verfahren zur Identifizierung aus der Ferne beziehungsweise auf digitalem Wege gesetzlich anerkannt werden, um in puncto Digitalisierung zu den an deren EU-Mitgliedstaaten aufzuschließen.

Beim Abschluss von Konsumkrediten erhalten Verbraucher aktuell in den unterschiedlichen Vertragsphasen zahlreiche inhaltsgleiche Informationen.

Übersichtliche Kreditinformationen

Diese gesetzlich angeordnete Überfülle an Informationen ist weder sachlich gerechtfertigt noch trägt sie zur Informations- und Vertragstransparenz und einem Mehr an Verbraucherschutz bei. Unterschiedslos häufen die gesetzlichen Vorgaben vielmehr wichtige und selbstverständliche Informationen auf zu einer - nur mit großer Mühe zu bewältigenden - Informationsflut.

Gemäß dem Prinzip "weniger ist mehr" wäre eine kurze, verständliche und standardisierte Verbraucherinformation über die Kerneigenschaften des Produktes und die maßgeblichen Vertragsinhalte sowohl zielführender als auch sachgerechter. Hierbei könnten die vorvertraglichen Informationen, ergänzenden Erläuterungen sowie die vertraglichen Informationen beispielsweise in einem "One-Pager" verdichtet werden. Die wirklich wichtigen Inhalte lassen sich in der Regel kurz und übersichtlich zusammenfassen - im Sinne einer erhöhten Transparenz und Kundenorientierung.

FREDERIK LINTHOUT

Kai Ostermann , Präsident, Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Berlin , Deutsche Leasing AG
Frederik Linthout , Vorsitzender des ­Vorstands, Bankenfachverband e.V., Berlin , Bankenfachverband e. V., Berlin

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