Börsen

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Zulassung für Mehrfachnotierungen

Nachdem die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) zum 30. Juni 2008 die bisher von allen deutschen Börsen betriebene gemeinsame Geschäftsstelle für Zulassungsangelegenheiten gekündigt hat, wollen die Börsen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München und Stuttgart künftig eine einheitliche Zulassung anbieten. Angesprochen sind Emittenten, deren Aktien im Dax-30, M-Dax oder Tec-Dax enthalten sind und an mehreren Börsen im regulierten Markt gehandelt werden.

Hintergrund für die Entscheidung der FWB war die zum 1. November 2007 in Kraft getretene Neufassung des Börsengesetzes. Nach dieser liegt die Zuständigkeit für die Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel nicht mehr bei den Zulassungsstellen, sondern bei den Geschäftsführungen der jeweils betroffenen Börsen.

Angesichts häufig bestehender Mehrfachnotierungen an unterschiedlichen Börsenplätzen und einem dadurch erhöhten Aufwand sowie gegebenenfalls der Durchführung von bis zu sieben Zulassungsverfahren richten die sechs Handelsplätze nun eine neue zentrale Anlaufstelle für Zulassungsangelegenheiten ein; der Service richtet sich an alle bei diesen Börsen zugelassenen Emittenten der drei genannten Indizes. Zu diesem Zweck wurde die Internetseite www.wertpapierzulassung.de angelegt, über die ab dem 1. Juli 2008 die Zulassungsverfahren bei den Börsen außerhalb Frankfurts abgewickelt werden können.

Für die Zulassungsanträge werden auf der Internetpräsenz Formulare zum Download bereitgestellt. Der ausgefüllte Zulassungsantrag kann nebst Anlagen per E-Mail an info[at]wertpapierzulassung[dot]de oder per Fax an die Nummer 0180/5005258 gesendet werden. Von dort erfolgt eine automatische Weiterleitung an die für das konkrete Verfahren zuständige Börse. Sie ist der Ansprechpartner für den Emittenten beziehungsweise das emissionsbegleitende Institut und für alle beteiligten Börsen. Daneben ist es möglich, den Antrag postalisch an die zuständige Börse zu richten. Informationen, welcher Handelsplatz für den antragstellenden Emittenten zuständig ist, bietet ebenfalls die Webseite.

Euroclear: Übernahme von NCSD

Der Wertpapierabwickler und -verwahrer Euroclear übernimmt die skandinavische Nordic Central Securities Depository (NCSD). Mit der Transaktion weitet der namhafteste Wettbewerber der zur Deutschen Börse gehörenden Clearstream seine Präsenz auf Finnland und Schweden aus. Mehr als 99 Prozent der Anteile an dem Abwickler will Euroclear in einem ersten Schritt von den vier NCSD-Haupteignern, den skandinavischen Banken Nordea, SEB, Svenska Handelsbanken und Swedbank, übernehmen. Im vierten Quartal soll dann die Fusion der übernommenen Gesellschaft mit Euroclear erfolgen.

Euroclear bietet Post-Trade-Dienste für die europäischen Märkte von Nyse Euronext an sowie für den britischen und den irischen Markt. Darüber hinaus ist mit der sogenannten Single Settlement Engine eine einheitliche Abwicklungsplattform für alle betreuten Märkte geplant. In das Projekt einbezogen werden sollen die zu Euroclear gehörenden nationalen Abwickler in Belgien, Frankreich, Portugal, Irland, den Niederlanden und Großbritannien sowie Finnland und Schweden. Für die zu Nyse Euronext gehörenden Märkte Belgien, Niederlande und Frankreich soll es eine einheitliche Plattform noch vor Jahresende 2008 geben. Der Marktstart in allen Ländern, in denen der Verwahrer vertreten ist, ist für 2010 oder 2011 anvisiert.

EEX/Powernext: Kooperation

Die bereits angekündigte Kooperation zwischen der European Energy Exchange (EEX) in Leipzig und ihrem französischen Pendant Powernext wurde Ende Mai dieses Jahres nach dem Placet der Europäischen Kommission näher konkretisiert. Demnach wird sie geografisch die Länder Deutschland, Frankreich, Österreich und die Schweiz einbeziehen, die mehr als ein Drittel des europäischen Stromverbrauchs abdecken. Der im letzten Jahr angestoßene Marktkopplungsprozess zur besseren Bewirtschaftung von Netzengpässen in der Region Central Western Europe (Benelux, Deutschland, Frankreich) soll durch die Zusammenarbeit der beiden Börsen zudem erleichtert und fortgeführt werden.

Nach der Gründung der Spot Trading SE mit Sitz in Paris zum 30. September dieses Jahres wollen die beiden Betreiber bis Jahresende ihre gesamten Spot-Stromhandelsaktivitäten unter dem Dach der neuen Gesellschaft zusammenführen. An Letzterer werden beide Partner jeweils 50 Prozent der Anteile halten. Rückwirkend zum 1. Januar 2008 überführt die EEX darüber hinaus ihren Handel mit Stromderivaten in die neu zu gründende EEX Power Derivatives GmbH in Leipzig, in die Powernext auch die französischen Strom-Futures einbringt und im Gegenzug 20 Prozent der Gesellschaftsanteile erhält.

Wien: Corporate Governance

Die Wiener Börse hat zum 1. Juni 2008 ihr Prime-Market-Regelwerk überarbeitet. Die wesentlichste inhaltliche Neuerung betrifft die Corporate Governance: Die Einhaltung eines Corporate-Governance-Kodex wird für alle Unternehmen des Prime Markets Pflicht. Unternehmen mit Sitz im Inland und solche, die dem Gesellschaftsrecht eines Nicht-EU- beziehungsweise Nicht-EWR-Mitgliedstaates unterliegen, müssen sich zum österreichischen Corporate- Governance-Kodex bekennen. Liegt der Unternehmenssitz in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat, muss ein in diesem Wirtschaftsraum anerkannter Corporate-Governance-Kodex eingehalten werden. Der Emittent hat die Verpflichtungserklärung auf seiner Website zu veröffentlichen und in den Geschäftsbericht aufzunehmen. In einer jährlichen Erklärung ist die Einhaltung des Kodex samt allfälligen Abweichungen von nicht zwingend vorgeschriebenen Regelungen zu erläutern.

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