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Compliance im Fondsgeschäft

Da das Marktumfeld für Fondskonstruktionen immer komplexer wird, sind Geschäftsstrategien unter Compliance-Aspekten neu zu überdenken. Dafür gibt es jetzt einen Praxisleitfaden für Anbieter, Vertrieb und Zweitmarkt: "Compliance für geschlossene Fonds". Insgesamt neun Sachkenner, insbesondere Praktiker und Wissenschaftler, haben die Autorenschaft übernommen und die komplexe Materie verständlich aufbereitet. Herausgeber sind die auf diesem Gebiet anerkannten Experten Hartmut Renz, Prof. Dr. Lars Jäger und Gero Maas. Den Schwerpunkt bildet die AIFM-Richtlinie, die Umsetzung des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) wurde bereits berücksichtigt. Der Fondsvertrieb über Banken als auch über freie Vermittler ist in diesem Praxisleitfaden ausführlich dargestellt.

Das Kapitel "Vertrauen, Reputation und Compliance Management bei geschlossenen Fonds" ist anschaulich und gut nachvollziehbar beschrieben. Prof. Dr. Lars Jäger geht unter anderem ausführlich auf den Begriff der Compliance ein. In seinem Zwischenfazit über die enge und weite Fassung der Compliance hebt er hervor, dass es sinnvoll sei, einen stärkeren Fokus auf die weite Fassung des Compliance-Begriffs zu legen. Er stellt die "Wirkung von Compliance" der "Wirkung von Non Compliance" gegenüber. Des Weiteren behandelt er die Themengebiete "Vertrauen und Reputation" sowie "Compliance-Management und Vertrauen". Abschließend berichtet er über die Entwicklungstendenzen.

Im Kapitel "Vertriebs-Compliance für geschlossene Fonds/Vermögensanlagen oder eine etwas andere Art der Synopse" beschreibt Hartmut Renz die grundsätzlichen Aufgaben der Compliance-Funktion. Hierzu führt er aus, dass Compliance in jedem Unternehmen die Aufgabe hat, potenzielle Interessenkonflikte zu erkennen und Gesetzesübertretungen vorzubeugen (Schutzfunktion). Weitere Aufgaben sind die Beratungs- und Informationsfunktion sowie Überwachungsaufgaben und Berichterstattung. Des Weiteren führt er aus, dass der Compliance-Beauftragte nur gegenüber dem Vorstand weisungsgebunden ist und sonst unabhängig fungiert. Bei den Neuerungen im WpHG beim Thema Vermögensanlagen schreibt er, dass Vermögensanlagen und damit geschlossene Fonds mit Finanzinstrumenten gemäß § 2 WpHG gleichzusetzen sind. In den folgenden Abschnitten stellt er die Regelungen in der FinVermV (Finanzanlagenvermittlungsverordnung) und der Gewerbeordnung dar.

Im Ergebnis führt er aus, dass zwischen der FinVermV im Vergleich zu den Regelungen im WpHG in Verbindung mit der WpDVerOV (Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung) deutliche Unterschiede zu erkennen sind. Eine Vereinheitlichung der Regeln wäre aus seiner Sicht wünschens- und anstrebenswert und für die Praxis in den Kreditinstituten äußerst hilfreich.

Der Praxisleitfaden ist nicht nur für Anbieter, sondern auch für Kreditinstitute, die geschlossene Fonds vertreiben, ein idealer Begleiter im Vertrieb und in der Compliance-Funktion. In der täglichen Arbeit als Compliance-Beauftragter (WpHG/MaComp) für Sparkassen in Sachsen, der auch in die Beschwerdebearbeitung eingebunden ist, gibt das Werk hilfreiche Anleitung bei der Behandlung von Beschwerden im Zusammenhang mit geschlossenen Fonds. Alles in allem ist es ein rundum gelungenes und sehr praxistaugliches Werk, das alle Facetten detailliert beleuchtet.

Oliver Bäuerle, Compliance-Beauftragter für die Sparkassen Chemnitz, Meißen, Döbeln und Bautzen

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