Veräußerung und Indeckungnahme von Immobilienkrediten mit Hilfe des Refinanzierungsregisters
Das Refinanzierungsregister wurde vor zwei Jahren eingeführt, um die Veräußerung und Indeckungnahme von grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen zu erleichtern.1) Anliegen dieses Beitrages ist es, über die Aufnahme des Refinanzierungsregisters in der Praxis zu berichten und auf einige Verbesserungsmöglichkeiten im Kreditwesengesetz und im Pfandbriefrecht hinzuweisen, durch welche die Attraktivität des Registers weiter gesteigert werden könnte.
Erfahrungen mit dem Register
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