Vermerkt

Zentralbanken - Erklärung zu Goldbeständen

Zur Klarstellung ihrer Absichten bezüglich ihrer Goldbestände haben Anfang August 2009 die Europäische Zentralbank und 18 nationale Notenbanken (Nationale Bank van België/Banque Nationale de Belgique, Deutsche Bundesbank, Central Bank and Financial Services Authority of Ireland, Bank von Griechenland, Banco de España, Banque de France, Banca d'Italia, Zentralbank von Zypern, Banque centrale du Luxembourg, Bank Centrali ta' Malta/Central Bank of Malta, De Nederlandsche Bank, Oesterreichische Nationalbank, Banco de Portugal, Banka Slovenije, Národná banka Slovenska, Suomen Pankki - Finlands Bank, Sveriges Riksbank und Schweizerische Nationalbank folgende gemeinsame Erklärung abgegeben:

1. Gold bleibt ein wichtiger Bestandteil der Weltwährungsreserven.

2. Die von den unterzeichnenden Institutionen bereits beschlossenen und noch zu beschließenden Goldverkäufe werden innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren (beginnend am 27. September 2009, also unverzüglich nach Ablauf der vorherigen Vereinbarung) im Rahmen eines abgestimmten Programms getätigt. Die jährlichen Verkäufe werden 400 Tonnen nicht übersteigen; das gesamte Verkaufsvolumen in diesem Zeitraum wird nicht über 2 000 Tonnen hinausgehen.

3. Die Unterzeichner nehmen die Absicht des IWF, 403 Tonnen Gold zu verkaufen, zur Kenntnis und stellen fest, dass diese Verkäufe innerhalb der genannten Höchstgrenzen getätigt werden können.

4. Diese Vereinbarung wird nach fünf Jahren überprüft.

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