21. Juli bis 4. August 2022

Die BaFin hat am 10. September 2026 für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main, als Zweigniederlassung der Bank Sepah mit Sitz in Teheran/Iran den Entschädigungsfall gemäß § 10 Absatz 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt. Die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt ist der Einlagensicherung des Bundesverbandes deutscher Banken angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher …

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