23. September bis 22. Oktober 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 15. Oktober 2025 Produktinterventionsmaßnahmen für Turbozertifikate erlassen. Die BaFin beschränkt damit die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von Turbozertifikaten an Kleinanleger mit Sitz in Deutschland. Emittenten, Anbieter und Intermediäre müssen künftig eine standardisierte Risikowarnung anzeigen. Intermediäre müssen darüber hinaus vor Erwerb eine Abfrage durchführen, die das Wissen der Anleger …

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