25. November bis 5. Dezember 2025

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat die "Verordnung zur Vereinfachung von Inhaberkontrollverfahren und bestimmter Personenanzeigen" veröffentlicht. Sie ändert damit seit dem 25. November 2025 insbesondere die Inhaberkontrollverordnung. Die Verordnung soll bürokratische Hürden beim Inhaberkontrollverfahren abbauen, indem unter anderem ausländische Führungszeugnisse leichter anerkannt werden können. …

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