3. Oktober bis 21. Oktober

Mit der Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens entfallen auch damit verbundene Vorgaben der Finanzaufsicht BaFin. Die BaFin ersetzt daher ihre bisherige Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV) durch eine Großkreditverordnung (GroKV). Diese umfasst die verbleibenden Vorgaben zu Großkrediten. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erlässt zu diesem Zweck eine Mantelverordnung. Darin bereinigt sie auch ihre anderen …

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