Personalie im Aufsichtsgremium

Quelle: Europäische Zentralbank

 

Der Rat der EZB hat am 18. Dezember 2020 die Ernennung des Mitglieds des Direktoriums der EZB, Frank Elderson, zum stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums der EZB vorgeschlagen. Im Einklang mit der Interinstitutionellen Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Europäischen Zentralbank hat die EZB die Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung (ECON) des Europäischen Parlaments, Irene Tinagli, entsprechend in Kenntnis gesetzt. Darüber hinaus informierte sie den Vorsitzenden des Rates "Wirtschaft und Finanzen", Bundesfinanzminister Olaf Scholz.

Das Datum der Anhörung von Frank Elderson im Ausschuss für Wirtschaft und Währung steht noch nicht fest. Nach Maßgabe des Artikels 26 Absatz 3 der Verordnung zum Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM-Verordnung) muss die Ernennung vom Europäischen Parlament gebilligt werden. Nach dieser Billigung erlässt der Rat einen Durchführungsbeschluss zur Ernennung des stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsgremiums. Gemäß der SSM-Verordnung muss der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsgremiums ein Mitglied des Direktoriums der EZB sein. Frank Elderson, der dem Direktorium am Dienstag beitrat, würde im Aufsichtsgremium die Nachfolge von Yves Mersch antreten. Die Amtszeit von Yves Mersch als stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsgremiums wie auch als Mitglied des Direktoriums endete am 14. Dezember 2020.

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