Die 10. MaRisk und die Wechselwirkungen zum Bürokratieentlastungsgesetz (BRUBEG)

Philipp Thurmann/Malik Boysen/Matthias Eisert

Philipp Thurmann (links), Malik Boysen (Mitte), Matthias Eisert (rechts)
Fotos: alle PwC

Mit der am 30. Juni 2026 veröffentlichten finalen Fassung der 10. MaRisk vollzieht die Aufsicht einen Schritt in der Weiterentwicklung der qualitativen Bankenaufsicht: Erstmals werden die Kategorien "kleines Institut" und "sehr kleines Institut" verbindlich im Regelungstext verankert und mit konkreten Erleichterungen etwa bei Stresstests, Auslagerungen, der Funktionstrennung im Kreditgeschäft, der Sicherheitenbewertung und der Risikoberichterstattung verknü …

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