Geschäftsgeheimnisgesetz: Neue Handlungsfelder für geschäftsführende Organe

Michael Ziechnaus, Foto: robertkallenbach.de

Nach dem neuen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) kommen Änderungen auf die Unternehmensführungen zu. Ziel des neuen Gesetzes ist es, das Know-how der innovativen Unternehmen zu schützen. Eine Ausnahme für Geheimnisverletzungen bilden jedoch Whistleblower, wenn diese damit das öffentliche Interesse schützen. Um die zivilrechtlichen Ansprüche aus Geheimnisverletzungen auch nutzen zu können, reicht nun ein subjektiver Geheimhaltungswille nicht …

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