Rechtsfragen

AGB: Kammergericht Berlin muss es klären

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Verbraucherschützer haben eine gewisse Ähnlichkeit mit Gewerkschaften. Beide sind Interessenvertreter Dritter, deren eigene Stimme zu leise ist, um grundsätzliche Rechte einzufordern. Und dennoch erzeugen beide, Verbraucherschützer wie Gewerkschaften, bisweilen Unruhe. Aber das ist ihre Aufgabe im Sinne des Bestmöglichen für ihre Mitglieder. Die Unruhe wird immer dann zum Unmut, wenn Aktivitäten der Gewerkschaften ebenso wie der Verbraucherschützer …

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