Regulatorik

Keine Abkehr von externen Ratings

Seit Beginn dieses Jahres findet die neue EU-Eigenkapitalverordnung Nr. 575/2013 in ihrer nunmehr dritten Fassung Anwendung (CRR 3). Einer ihrer Schwerpunkte liegt in der Neuregelung des Kreditrisikoregimes. Ziel sollte sein, insbesondere die Zuweisung von Risikogewichten für nicht geratete Forderungen granularer zu machen. So wurde Artikel 121 CRR 3 n.F. in Bezug auf Risikopositionen gegenüber unbeurteilten Instituten grundlegend überarbeitet, während in Artikel 120 CRR 3 n.F. lediglich die …

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