Nachhaltigkeit

Keine weitere Gängelung!

Die NGOs Finanzwende und WWF haben gemeinsam eine Studie bei einer Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben, wie die Vorschläge des Sustainable-Finance-Beirats (SFB) zu einer Unterstützung der nachhaltigen Transformation auch rechtlich umgesetzt werden können. Damit wollen die Organisationen Impulse für die Zeit nach der Bundestagswahl setzen. Dafür haben sie drei zentrale Bereiche definiert: Transparenz in der Unternehmensberichterstattung, Vorbildfunktion der öffentlichen Hand als Finanzmarktakteur und Gemeinwohlauftrag der Sparkassen und der KfW sowie drittens den Gebäudesektor als zentralen Bereich der Dekarbonisierung.

Beim ersten Punkt geht es im weitesten Sinne darum, "Greenwashing" zu erschweren. Im Übrigen ein Vorwurf, dem sich der WWF selbst auch eine Zeit lang intensiv ausgesetzt sah. Dieses Problem wurde auch schon an anderer Stelle (siehe "Finanzaufsicht" ab Seite 5) als Aufgabe erkannt und auch angegangen. Viel interessanter ist daher auch der Punkt Gemeinwohlauftrag der Sparkassen. Laut den beiden Weltretterorganisationen sei dieser nicht eindeutig genug definiert und auch zu wenig mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens sowie den Sustainable Development Goals (SDG) der UN verbunden.

Im Ergebnis schlägt die Studie unter anderem vor, dass die jeweiligen Sparkassengesetze für die Satzungen der Institute Nachhaltigkeitsaspekte vorschreiben sollen, unter anderem konkrete Vorgaben zur Berichterstattung, Nennung von messbaren Nachhaltigkeitszielen und auch regelmäßigen Zwischenzielen, Maßnahmen zur nachhaltigkeitsbezogenen Weiterbildung der Mitarbeiter und eine jährliche quantitative Berichterstattung über die Vereinbarkeit des Geschäfts mit Nachhaltigkeitszielen.

Bei der Analyse der Ist-Situation verschweigt die Studie allerdings nicht, dass es zu den Gemeinwohlaufgaben der Sparkassen auch gehört, "die kommunalen Träger bei ihrer Aufgabenerfüllung im wirtschaftlichen, regionalpolitischen, sozialen und kulturellen Bereich" zu unterstützen. Da ist die intensive Mitarbeit an der nachhaltigen Transformation doch schon inhärent! Es gibt wohl derzeit keine dringendere und omnipräsentere Aufgabe in allen genannten Bereichen, denn der Wandel tangiert alle Lebensbereiche. Es braucht daher keine weitere Gängelung und keine Vorschrift bis ins letzte Detail!

Die Sparkassen haben die Zeichen der Zeit längst erkannt und arbeiten schon intensiv am Thema Nachhaltigkeit, nicht nur qualitativ! So haben schon zweihundert Institute und elf Verbundpartner die "Selbstverpflichtung deutscher Sparkassen für klimafreundliches und nachhaltiges Wirtschaften" unterzeichnet. Und das ist kein rein qualitatives Abkommen, es verpflichtet die Institute bis spätestens 2035 einen CO2-neutralen Geschäftsbetrieb zu haben und sie bekennen sich ebenfalls dazu, den nachhaltigen Wandel der Kunden zu finanzieren und zu unterstützen. Mehr kann und sollte eine Sparkasse auch nicht tun! Am Ende sind es die Unternehmen, die ihre Produktionsanlagen umstellen müssen und die Privatkunden, die ihre Häuser energetisch sanieren oder bauen müssen. Die Aufgabe der Sparkassen ist "lediglich", dies beratend zu begleiten und die Finanzierung zu ermöglichen.

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