Rechtsfragen

Wirecard-Aktionäre haben keine Ansprüche

Mit seinem Urteil vom 13. November 2025 (Aktenzeichen IX ZR 127/24) hat der Bundesgerichtshof wohl die letzten Hoffnungen begraben, die Aktionäre der unter den kriminellen Machenschaften ihres Managements zusammengebrochenen Wirecard AG vielleicht noch haben konnten. Dass nämlich ihre kapitalmarktrechtlichen Ersatzansprüche gegen das Unternehmen Wirecard AG in der insolvenzrechtlichen Rangfolge den einfachen Forderungen gleichgestellt und daher an der Verteilung der Insolvenzmasse, soweit …

Dieser Artikel ist Teil unseres Online-Abo Angebots.


X