Landesbanken

Zeichen für Einigungswillen

Mitte Juni 2018 gab es zwei weitere Schritte, die den Verkauf der HSH Nordbank an die Finanzinvestoren Cerberus Capital Management, LP, J.C. Flowers & Co. LLC, GoldenTree Asset Management LP, Centaurus Capital LP sowie die österreichische Bank BAWAG P.S.K. einer tatsächlichen Umsetzung näherbringen. Dass nach der Zustimmung des Landtags in Kiel die politische Hürde in der Hamburgischen Bürgerschaft genommen werden würde, war keine Überraschung. Wichtiger für den weiteren geordneten Ablauf der Dinge waren die Signale aus dem Sparkassenlager nach der jüngsten DSGV-Mitgliederversammlung. Laut bisheriger Satzung hätte die Landesbank bei einem Wechsel in das Lager der privaten Banken das Sicherungssystem der Sparkassen nach zwei Jahren verlassen müssen, nach der Satzungsänderung ist nun ein dreijähriger Verbleib möglich. Dabei hat der DSGV ausdrücklich betont, dass die Anpassung der Statuten auch mit Blick auf einen nahtlosen Übergang der HSH Nordbank in das Sicherungssystem der privaten Banken beschlossen wurde.

Nachdem die privaten Banken die Chancen für einen reibungslosen Übergang der HSH Nordbank aus dem Sicherungssystem der Sparkassenorganisation in das des BdB Anfang Mai auf Basis der eigenen Statuten öffentlich massiv infrage gestellt und auch ein Scheitern des Verkaufs nicht ausgeschlossen hatten, signalisiert die Satzungsänderung der Sparkassen nun ein Entgegenkommen beziehungsweise einen Einigungswillen. Einen Erfolg der Verhandlungen bedeutet das bei den kniffligen Detailfragen des technischen Übergangs von der einen in die andere Sicherungseinrichtung allerdings noch nicht. Das Ausloten der neuen Möglichkeiten durch die Satzungsänderung kann nun allerdings zwischen DSGV und BdB in der möglichst geräuschlosen Arbeitsatmosphäre weitergeführt werden, wie sie bei diesem sensiblen Thema in der hiesigen Branche üblich ist.

Wohl nicht zuletzt um Zeitdruck aus den Verhandlungen zu nehmen, wird vonseiten der privaten Banken ein Zeitrahmen bis zum Jahresende genannt. Beide Verhandlungspartner werden sehr darauf achten, ihren Mitgliedsinstituten durch die Entlassung beziehungsweise Neuaufnahme der HSH-Nordbank in das jeweilige Sicherungssystem keine unkalkulierbaren Haftungsrisiken zuzumuten. Und vor dem Hintergrund der Satzungsänderung werden die Verhandlungsführer der Sparkassenorganisation genau im Auge haben müssen, dass die letztlich ausgehandelten Übergangsregelungen für die HSH-Nordbank-Transaktion von der eigenen Basis als fairer Kompromiss und nicht als Einknicken vor dem öffentlichen Druck der privaten Banken verstanden werden.

Sollten die beiden Verbände eine tragfähige Einigung erzielen, fehlt vor einem erfolgreichen Abschluss der Privatisierung der HSH Nordbank noch die Zustimmung der EZB als zuständige Aufsichtsbehörde in dem üblichen Inhaberkontrollverfahren sowie der Europäischen Kommission. Beides sollte gelingen.

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