Leitartikel

Jetzt geht's um die Details

sb - Im Vorfeld der Abstimmung des EU-Parlaments über die Regulierung des Zahlungsverkehrs haben alle Seiten noch einmal ihre Positionen deutlich gemacht. Dass die Interchange-Deckelung unabwendbar ist, darin waren sich offenbar die Beteiligten einig. So veröffentlichte der Pressedienst des Parlaments ein Kurz interview mit dem zuständigen Abgeordneten Pablo Zalba unter der Überschrift "Zalba zu Gebühren bei Kreditkartenzahlung: Verbraucher werden weniger zahlen". In den letzten Verlautbarungen von Mastercard und dem DSGV vor der Abstimmung kam das Thema Interchange dagegen nur noch am Rande vor. An dieser Stelle hat man wohl die Hoffnung aufgegeben, mit Lobbyarbeit noch irgendetwas erreichen zu können. Deshalb tat die Branche sicher gut daran, in Sachen Interchange (für Privatkarten) die Waffen zu strecken und sich stattdessen auf andere Aspekte zu fokussieren, bei denen mehr Hoffnung besteht, im Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens noch Änderungen erreichen zu können.

So hat sich Mastercard mit gutem Grund auf die Einbeziehung der Firmenkarten in die Interchange-Regulierung konzentriert. Schließlich weicht der Entwurf des EU-Parlaments an dieser Stelle von der Position der Kommission ab, die die Firmenkarten bewusst ausgeklammert hat. Die Argumentation ist clever: Die Konsequenz, dass eine Einbeziehung der Commercial Cards in die Interchange-Deckelung den Wettbewerb zugunsten von American Express verzerren würde, wird gar nicht thematisiert. Stattdessen führt die Kartenorganisation die Nachteile für kleinere Unternehmen ins Feld. Denn Firmenkreditkarten sind für die Unternehmen nicht allein wegen der Zahlungsfunktion, sondern vor allem wegen der daran geknüpften Zusatzleistungen von Interesse. Das aber macht die Commercial Cards naturgemäß teurer. Werden hier die gleichen Maßstäbe angelegt wie bei Privatkarten, müssten entweder die Leistungen zusammengestrichen werden, die dem Produkt erst ihren Reiz verleihen, oder aber die Gebühren dermaßen angehoben werden, dass es für kleinere Unternehmen unattraktiv wird. Damit geht es nicht mehr nur darum, ob Mastercard oder Visa im Wettbewerb mit American Express benachteiligt werden, sondern um die Frage, wie kleinere Unternehmen, die sich Firmenkarten künftig nicht mehr leisten können, im Wettbewerb mit den großen Unternehmen dastehen, die die zusätzlichen Kosten stemmen und damit auch weiterhin von den Vorteilen (zum Beispiel für Preisverhandlungen mit Airlines oder Hotels) profitieren können. Auch der Bogen zum Verbraucherschutz ist mit dieser Argumentation geschlagen: Denn letztlich werden es die Mitarbeiter sein, die künftig keine Firmenkarte mehr erhalten und damit bei Geschäftsreisen in Vorleistung treten müssen.

Der DSGV hat sich in seiner letzten Mahnung an die Parlamentarier ganz auf die Datenschutzfrage konzentriert, die mit der geplanten Verpflichtung für Kreditinstitute verbunden ist, fremden Zahlungsdiensteanbietern bei der Abwicklung von Zahlungen im Internet einen Einblick in die Kontoumsatzdaten ihrer Kunden zu ermöglichen. Hier sieht der DSGV mangelnden Respekt vor den Daten von Bankkunden, der korrigiert werden muss. Gestützt wird diese These durch eine Studie der Steinbeis Hochschule Berlin vom Februar dieses Jahres. Demnach unterliegen die Nutzer von Zahlungsdiensten häufig einer Fehleinschätzung, was die Regulierung der Anbieter und deren Beziehung zu ihrer Hausbank angeht. Wüssten sie über die tatsächliche Sachlage Bescheid, würde die Nutzungsbereitschaft sinken. Nur 20 Prozent der Kunden gehen davon aus, dass bei einer Transaktion Abfragen persönlicher Bankdaten stattfinden, welche über die konkrete Transaktion hinausgehen. Zweifellos hat die geplante Regulierung zum Kontoeinblick für Anbieter von Internetzahlungsdiensten auch weitere Aspekte, wie etwa die Frage nach einer möglichen Vergütung dieser Dienstleistung. Doch tut die Kreditwirtschaft sicher gut daran, weniger den Wettbewerbsaspekt als den Verbraucherschutz in den Vordergrund zu stellen. Würde man eine Art "Interchange" für solche Dienste in die Debatte werfen, wäre jegliche Chance auf Anhörung von vornherein vertan.

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