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Online-Lastschrift: Sepa-Rat gibt Entwarnung

sb - Die Sepa-Lastschrift ist noch mit einer Reihe von Unsicherheiten behaftet. Eine davon war die Frage nach der Umsetzung des Lastschriftmandats im Online-Handel. Eine Unterschrift auf Papier, wie sie in den neuen Regularien zur Voraussetzung gemacht wird, verbietet sich hier. Ein E-Mandat ist aber nicht explizit vorgesehen. Weil aber die Lastschrift im E-Commerce mittlerweile eine beträchtliche Rolle spielt - allein schon, um denjenigen Kunden eine Zahloption zu bieten, die nicht über eine Kreditkarte verfügen oder damit aus Sicherheitsgründen nicht im Internet zahlen wollen - hatten alle Beteiligten hier großen Klärungsbedarf gesehen. Schließlich geht es um erhebliche Volumina. Das Euro Handelsinstitut (EHI), Köln, hat aufgrund seiner jährlichen Mitglieder-Befragung den Anteil der Online-Lastschrift am Handelsumsatz im Internet auf knapp 16 Prozent beziffert. Und laut Handelsverband Deutschland (HDE) e.V., Berlin, werden in diesem Jahr voraussichtlich über fünf Milliarden Euro im Online-Handel per Lastschrift abgewickelt. Bisherige Praxis weiterhin möglich Am 12. September hat der Deutsche Sepa-Rat unter Federführung der Deutschen Bundesbank und des Bundesministeriums der Finanzen klargestellt: Das Bezahlen per Lastschrift im Online-Handel soll auch nach der Sepa-Umstellung ab Februar 2014 weiterhin möglich sein. "Weder die europäische Sepa-Verordnung noch das Sepa-Begleitgesetz ändern etwas an der Möglichkeit, Lastschriftmandate im Internet zu erteilen", so Hartmut Koschyk, parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen. Wie bisher auch entscheidet die Bank des Lastschrifteinreichers, ob sie die im Internet erteilten Mandate akzeptiert. Ausschlaggebend sind weiterhin die vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Zahlungsempfänger und seinem Zahlungsdienstleister. Den Zahlungsempfänger trifft wie bisher auch die Darlegungs- und Beweislast eines vom Zahler autorisierten Mandats. Europaweite Lösung entwickeln Das heißt: an der bisherigen Geschäftspraxis muss sich nichts Grundsätzliches ändern. Dennoch werden die Prozesse auch hier angepasst werden müssen - Stichwort zum Beispiel Pre-Notification, mit der eine zusätzliche Stufe in die Kommunikation mit dem Kunden eingezogen werden muss. Verglichen mit der bisherigen rechtlichen Unsicherheit sind das aber vermutlich Kleinigkeiten. Die sprichwörtliche Kuh ist damit erst einmal vom Eis. Die Geschäftsmodelle der Online-Händler bleiben erhalten, die Kreditinstitute werden sich in aller Regel bei den Händlern, bei denen es bisher zu keinen nennenswerten Problemen kam, der Annahme der Lastschriften nicht verweigern. Eine abschließende Lösung ist die jetzt erzielte Einigung indessen nicht. Um endgültige Rechtssicherheit zu schaffen, muss mittelfristig eine nutzerfreundliche europaweite Lösung für die elektronische Erteilung von Lastschriftmandaten entwickelt werden. Das haben das Bundesfinanzministerium und die Deutsche Bundesbank klargestellt. Sicher ist es eine berechtigte Frage, weshalb dies nicht von Anfang an vorgesehen wurde. An Hinweisen auf einen entsprechenden Bedarf in Richtung der Regulatoren hat es sicher nicht gemangelt. Von Anfang an haben Marktteilnehmer ein E-Mandat angemahnt, mit dem Hinweis, dass das ausschließliche Vorsehen der Papierform für die Erteilung des Lastschriftmandats in einem Umfeld, in dem sich Kauf- und Zahlungsvorgänge immer mehr in die elektronischen Medien verlagern, nicht wirklich zeitgemäß ist. Dass das E-Mandat bisher dennoch nicht in Sepa-Verordnung und Sepa-Begleitgesetz aufgenommen wurde, hängt wahrscheinlich nicht zuletzt mit der Komplexität der Thematik zusammen. Im Hinblick auf Deutschland stand bekanntlich vor allem der Umgang mit bestehenden Einzugsverfahren etwa bei der Assekuranz, Versorgern oder auch Vereinen im Vordergrund. Da geriet der Online-Handel offenbar ins Hintertreffen. Das kann sich nun aber auch als Chance erweisen. Wenn sich Prozesse erst einmal einspielen, können die hier gemachten Erfahrungen in eine Weiterentwicklung des europäischen E-Mandats einfließen.

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