Allgemein

Rettungsversuch für anonyme Prepaid-Karten

sb - Als Reaktion auf den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Geldwäscheprävention hat sich im Juni 2011 mit dem Prepaid-Forum Deutschland eine Interessenvertretung von 13 Prepaid-Zahlungsmittelanbietern, Processingunternehmen und Distributoren gegründet und im August ein Positionspapier veröffentlicht. Mitglieder sind unter anderem die Ceridian Stored Value Solutions GmbH, Easycash Loyalty Solutions GmbH, ICP Transaction Solutions GmbH, Lekkerland Deutschland GmbH & Co. KG, Transact Elektronische Zahlungssysteme GmbH, Paysafecard, Smart Voucher Ltd., Voice Cash Bank Ltd. und die Wallie GmbH. Aber auch Master card ist mit im Boot.

Das Forum versteht sich als erste wettbewerbsneutrale Plattform für die Prepaid-Branche mit dem Ziel, das weitere Verfahren rund um das im September in erster Lesung im Bundestag behandelte Geldwäschegesetz aktiv zu beeinflussen. Denn durch die geplanten Änderungen würde das Geschäft mit Prepaid-Karten in Deutschland beeinflusst - seien es nun gänzlich anonyme "Einwegkarten" wie Gutscheinkarten oder Paysafecard oder auch wiederaufladbare Produkte, wie sie vor allem die Landesbank Berlin in ver schiedenen Co-Brandings vertreibt.

Vertrieb droht unwirtschaftlich zu werden

Müsste sich - wie vorgesehen - künftig jeder Kunde beim Erwerb eines Prepaid-Produkts identifizieren, würde der Vertrieb an den rund 40 000 Vertriebsstellen in Deutschland, darunter vor allem Kioske, Supermarktkassen und Tankstellen, unwirtschaftlich. Und viele Onlineshops, die dem Prepaid-Forum zufolge bis zu 40 Prozent ihrer Umsätze über Prepaid-Karten realisieren, müssten ihr Geschäftsmodell überdenken.

Auch unter weiteren Gesichtspunkten sind die Pläne der Bundesregierung fragwürdig. Da ist zum einen das Thema Wettbewerb. Einzig beim Vertrieb über Kreditinstitute wäre die geplante Identifizierungspflicht mit vergleichsweise geringem Aufwand zu verwirklichen, zumal bei bereits bestehenden Kundenbeziehungen. Banken und Sparkassen hätten somit einen Wettbewerbsvorteil im Vertrieb. Dass sich unter den Mitgliedern des Prepaid-Forums Deutschland kein Kreditinstitut befindet, ist insofern vermutlich kein Zufall.

Das Argument des Forums, nur über Pre-paid-Karten hätten auch Menschen ohne Kreditkarte Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, für die eine Kreditkarte Voraussetzung ist, wie etwa die Flugbuchung im Internet oder das Reservieren von Hotelzimmern, hat vor diesem Hintergrund vielleicht nicht allzu hohe Bedeutung. An Supermarktkassen, Kiosken oder Tankstellen werden schließlich meist weniger Prepaid-Karten mit den für solche Dienstleistungen erforderlichen internationalen Kartenmarken verkauft, sondern eher Gutscheinkarten oder die Paysafecard. Auch das risikolose Lernen des Umgangs mit Kreditkarten mit Hilfe von Prepaid-Taschengeldkarten, mit dem die Kreditwirtschaft das Produkt positioniert, würde somit nicht wesentlich erschwert. Denn auch die wiederaufladbare Taschengeldkarte ist üblicherweise eine Visa-Karte oder Mastercard einer Bank.

Dennoch wäre auch die Kreditwirtschaft, (und hier namentlich die Sparkassen) von den geplanten Änderungen betroffen. Die kontoungebundene Geldkarte wäre so nicht mehr möglich - und damit wären auch Stadionkarten wie die von der Sparkasse Leverkusen herausgegebene Bayarena Card oder die "05er Fan-Karte" der neuen Mainzer Coface-Arena, emittiert von der Sparkasse Mainz, infrage gestellt. Für die Stadionbetreiber wäre das mit beträchtlichem Anpassungsaufwand verbunden für die Sparkassen, die solche Projekte forcieren, sowie für die Geldkarte überhaupt mit einem entsprechenden Imageschaden.

Für den Einzelhandel, der seit Jahren nicht gerade mit üppigen Margen lebt, wäre das Aus für die mit einigem Aufwand eingeführten Gutscheinkarten ein herber Rückschlag. Sofern man nicht wieder zu Papiergutscheinen zurückkehren will, müssten neue Lösungen, eventuell in Kooperation mit Kreditinstituten, gesucht werden.

Datenschützer leisten Widerstand

Der Politik gegenüber mehr Gewicht haben aber vermutlich die Datenschützer. Und sie laufen Sturm gegen die Gesetzesänderungen, die das Aus für das anonyme Bezahlen im Internet bedeuten könnten. Thilo Weichert vom Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schles-wig-Holstein verweist dabei auf einen Widerspruch zum Telemediengesetz, in dem jeder Diensteanbieter angehalten wird, "die Nutzung von Telemedien und ihre Bezahlung anonym oder unter Pseudonym zu ermöglichen" (§ 2 Satz 1 Nr.1 TMG).

Noch keine Bewertungen vorhanden


X