LEASING

Kampf gegen die Auswirkungen der Corona-Krise

"Wiederaufbau" braucht starke Leasing-Branche

Dr. Claudia Conen, Foto: BDL

Bis die Wirtschaft nach der Corona-Krise wieder bei der Normalität angekommen ist, wird es dauern. Der Leasing-Branche kommt dabei eine wichtige Rolle zu. Um dieser Aufgabe gerecht werden zu können, bedarf es jedoch geeigneter politischer und finanzieller Mittel. Seit Anfang März macht sich der Bundesverband Deutscher-Leasing-Unternehmen e. V. daher stark, um die Auswirkungen der Corona-Maßnahmen für die Leasing-Branche möglichst abzufedern. Der Verband geht dabei neue Wege und erhält viel Unterstützung. (Red.)

Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Ausnahmesituation, die ihresgleichen sucht. Die Auswirkungen der Maßnahmen im Zuge der Covid-19-Pandemie auf die Volkswirtschaft sind noch nicht absehbar. Ökonomen rechnen jedoch mit der stärksten Rezession der Nachkriegsgeschichte. Gravierende Liquiditätsengpässe, gerade auch im Mittelstand, sind zu erwarten. Laut einer Blitzumfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) sieht sich etwa jedes fünfte Unternehmen von einer Insolvenz bedroht.

Die Bundesregierung hat zwar ein umfangreiches Maßnahmenprogramm zur Unterstützung von Unternehmen verabschiedet. Die Maßnahmen reichen jedoch nicht aus oder erreichen die Firmen schleppend. Überdies passen sie nicht auf die Bedürfnisse der Leasing-Wirtschaft und ihren Kunden. Doch für den "Wiederaufbau" nach der Krise wird eine starke Leasing-Branche gebraucht.

Staatliche Absicherung für Stundungen

Leasing-Gesellschaften sind bedeutende Mittelstandsfinanzierer. Über die Hälfte der außenfinanzierten Unternehmensinvestitionen werden seit langem mittels Leasing realisiert. Aktuell befinden sich Leasing-Güter im Wert von über 220 Milliarden Euro in Deutschland im Einsatz. Für die Nutzung dieser Wirtschaftsgüter, wie Fahrzeuge, Maschinen und Anlagen sowie IT-Equipment, zahlen Unternehmen monatliche Leasing-Raten.

Seit Beginn der Corona-Krise und verstärkt durch den "Shutdown" erreichen die Leasing-Gesellschaften jedoch zahlreiche Stundungsanfragen. Die Leasing-Branche hat daher umgehend deutlich gemacht, dass sie ihre Kunden unterstützen und ihnen mittels Stundungen eine Atempause verschaffen will - zumal davon auszugehen ist, dass sich die Unternehmen nach der Krise wieder erholen. Allerdings müssen solche Stundungen zwingend staatlich abgesichert sein. Denn die Leasing-Güter sind überwiegend fristenkongruent über Banken finanziert. Folglich können Leasing-Gesellschaften den Stundungsanfragen kaum nachkommen, ohne sich selbst nicht vertretbaren Risiken auszusetzen.

Weitreichende Liquiditätshilfen benötigt

Infolgedessen hat der Bundesverbandes Deutscher-Leasing-Unternehmen e. V. (BDL) in verschiedenen Initiativen weitere Liquiditätshilfen für den Mittelstand gefordert, die über das angestoßene Hilfsprogramm der Bundesregierung hinausgehen und auf die Bedürfnisse der Leasing-Branche angepasst sind. Die wesentlichen Forderungen lauten:

- Haftungsfreistellung für Ausfallrisiken der Leasing-Unternehmen: Damit könnten die Leasing-Gesellschaften ihren Kunden Stundungen für Leasing- und Mietkaufraten anbieten. Dies setzt im Wesentlichen die Gleichbehandlung von Leasing-Gesellschaften mit Kreditinstituten voraus und könnte zum Beispiel durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) realisiert werden.

- Öffnung der KfW-Programme für Leasing-Unternehmen: Zum einen muss für Leasing-Kunden klar sein, dass sie ihrerseits mit den KfW-Unterstützungskrediten laufende Leasing-Raten bezahlen können. Zum anderen müssen Leasing-Gesellschaften als Unternehmen selbst die Förderkredite in Anspruch nehmen dürfen.

- Insolvenzneutralität sowie "Ausfall"-Definitionen: Insolvenzneutralität von aufgrund von Corona-Maßnahmen eingeräumten Stundungen und die Berücksichtigung von Stundungen in den "Ausfall"-Definitionen nach Capital Requirements Regulation (CRR) und International Financial Reporting Standards (IFRS).

Forderungen an die Politik

Der BDL hat bereits Mitte März Forderungen an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier adressiert. Neben der Absicherung der Ausfallrisiken für Stundungen von Leasing- und Mietkauf-Raten durch staatliche/öffentlich-rechtliche Garantien forderte der BDL:

- Insolvenzrechtliche Unbedenklichkeit: Das heißt Stundungen dürfen in der Insolvenz nicht zur Insolvenzanfechtung führen.

- Kein "Ausfall": Stundungen dürfen aufsichtsrechtlich nicht als "Ausfall" (Artikel 178 CRR, IFRS 9 et cetera) gewertet werden. Andernfalls hätte dies eine prozyklische Wirkung, die auch den Unternehmen den Liquiditätsspielraum versagen würde, den sie in der aktuellen Situation brauchen.

Diese Forderungen wurden auch an das Bundesministerium der Finanzen (BMF), neben dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) Eigentümer der KfW, und an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, zuständig für die Insolvenzfragen, adressiert.

Enger Austausch

Mit den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft wie dem DIHK, dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau oder dem Zentralverband des Deutschen Handwerks wurde die konkrete Betroffenheit ausgelotet. Der BDL beantwortete zudem die Fragen zahlreicher Abgeordneter des Wirtschafts- und Finanzausschusses des Bundestages und platzierte die Forderungen bei den parlamentarischen Wirtschaftsgruppierungen der Fraktionen wie der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung oder beim Wirtschaftsrat.

Nicht zuletzt wurde bei der Aufsicht - auf nationaler und europäischer Ebene - auf die Interessenlage der Leasing-Gesellschaften eindringlich hingewiesen. Mit der Aufsicht wurde auch der ohnehin enge und regelmäßige Austausch mit Bezug auf Aspekte der Corona-Krise fortgesetzt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat auch auf Anregung des BDL klargestellt, dass die Mindestanforderungen an das Risikomanagement Ratenstundungen zugunsten eines Leasing-Nehmers prinzipiell nicht entgegenstehen.

Zugleich begann der BDL auch mit den Vorständen der KfW und mit den Bürgschaftsbanken intensive Gespräche und Machbarkeitsanalysen zur konkreten Ausgestaltung möglicher Rückbürgschaften.

Sieben-Verbände-Allianz initiiert

Um zu verdeutlichen, dass die Forderungen des BDL nicht allein die Leasing-Unternehmen betreffen, sondern die Liquiditätssituation aller Branchen, die Leasing-Güter nutzen, initiierte der BDL eine gemeinsame Initiative von sieben Verbänden. Beteiligt sind der Bankenfachverband, die beiden Factoring-Verbände BMF und DFV sowie der Deutsche Franchiseverband, der Bundesverband der Freien Berufe sowie der Verband der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften.

In einem gemeinsamen Schreiben untermauert die Verbände-Allianz ihre Forderungen an die Politik. Ein zentraler Punkt war auch hier die KfW-Absicherung von Ausfallrisiken für Stundungen von Leasing- und Mietkaufraten, um Kunden schnell und unbürokratisch zu unterstützen. Wiederholt verdeutlicht der BDL im Sieben-Verbände-Papier die Relevanz, sowohl den KfW-Unternehmerkredit als auch das KfW-Sonderprogramm für Leasing-Gesellschaften zu öffnen.

Schulterschluss mit Automobilwirtschaft

Um die Gleichbehandlung von Leasing-Gesellschaften und Kreditinstituten im Rahmen öffentlich-rechtlicher Absicherungsgarantien der KfW für die Ausfallrisiken der Leasing-Gesellschaften zu erreichen, suchte der BDL den Schulterschluss mit der Automobilwirtschaft. Fast 80 Prozent der Leasing-Branche entfällt auf den Pkw- und Nutzfahrzeugsektor (siehe BDL/ifo Statistik 2019).

In einem gemeinsamen Positionspapier vom Verband der Automobilindustrie (VDA) und BDL, das Ende März initiiert wurde, betont der VDA die Bedeutung der Leasing-Branche für die Automobilwirtschaft und knüpft daran die Erwartung an die Bundesregierung, Leasing bei Maßnahmenpaketen für den Mittelstand angemessen zu berücksichtigen. Im Positionspapier wird unterstrichen, dass Leasing-Gesellschaften von der BaFin beaufsichtigte Finanzdienstleistungsinstitute sind, deren robuste Risikotragfähigkeit von der BaFin unabhängig von der Größe und dem Eigentümerhintergrund der Leasing-Gesellschaften bestätigt wurde. Daher plädieren beide Verbände "eindringlich für eine Gleichbehandlung von Leasing- und Kreditinstituten im Rahmen der KfW-Absicherung".

Bei der bestehenden Ungleichbehandlung konterkariere die Bundesregierung ihr Ziel, Liquiditätsengpässe der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) abzupuffern und eine schnelle Wiederaufnahme der Tätigkeiten nach der Krise zu ermöglichen, heißt es weiter. Denn führten Liquiditätsengpässe bei Leasing-Gesellschaften durch ausgefallene Raten zur Insolvenz, würden den KMU ihre geleasten Ausrüstungsinvestitionen entzogen. Die Geschäftstätigkeit wäre damit massiv beeinträchtigt. Nur die angestrebte KfW-Garantie stellt daher die Versorgung von mittelständischen Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit den für sie erforderlichen Betriebsmitteln - auch nach der Corona-Krise - sicher. Das Positionspapier wurde mit einem Schreiben der Präsidenten von BDL und VDA der Bundesregierung, BMWi und BMF sowie der KfW zugeleitet.

Weitere Schritte

Parallel dazu suchte der BDL pragmatische und praxistaugliche Lösungen im Umgang mit der Stundungsthematik. So ging der Verband auf die refinanzierenden Banken zu, um mit ihnen in offenen Gesprächen potenzielle Maßnahmen und Lösungsansätze zu erörtern, die jeweils individuell zwischen Bank und Leasing-Unternehmen vereinbart werden können.

Im Eilverfahren haben Bundestag und Bundesrat innerhalb von weniger als einer Woche das "Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht" als Teil eines umfassenden Gesetzespakets verabschiedet. Es ist am 1. April 2020 in Kraft getreten und beinhaltet unter anderem Erleichterungen im Bereich des Insolvenzrechts. Nach Ankündigung der Bundesregierung werden in den nächsten Wochen weitere Gesetzesinitiativen folgen. Der BDL begleitet diese Gesetzgebungsprozesse intensiv und wird - soweit erforderlich - Handlungs- und Nachbesserungsbedarf bei der Politik adressieren.

Erfolge und Herausforderungen

Der BDL ist mit seinen Forderungen, die KfW-Sonderprogramme für Leasing zu öffnen, im April durchgedrungen: Nun können auch Leasing-Gesellschaften einen KfW-Unternehmerkredit im Rahmen des Corona-Sonderprogrammes 2020 für sich beantragen sofern sie nicht mehr als 25 Prozent im Eigentum von Kreditinstituten stehen. Zudem bestätigt die KfW in den FAQs auf dem Kundenportal der Hausbanken, dass Unternehmen mit dem Darlehen auch Leasing-Raten begleichen können.

Die Insolvenzantragspflicht wurde im Zuge des Eilmaßnahmengesetzes bis zum Herbst ausgesetzt. Sowohl Europäische Bankenaufsichtsbehörde als auch BaFin haben aufsichtsrechtlich begonnen, Stundungen Rechnung zu tragen.

Insoweit sind erste Erleichterungen festzustellen. Beim zentralen Thema der Haftungsfreistellungen für Stundungen wird der BDL dagegen weiterhin dicke Bretter bohren müssen. Die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden, zum Beispiel der Sieben-Verbände-Allianz, wird intensiv fortgesetzt. Zudem werden Gespräche mit möglichen weiteren Verbändepartnern, die die Kundenseite repräsentieren, geführt. Denn gerade kleine mittelständische Unternehmen mit zehn bis 50 oder sogar 250 Beschäftigten sind im bisherigen Maßnahmenpaket der Bundesregierung nicht ausreichend berücksichtigt. Es klafft eine Unterstützungslücke zwischen Kleinstunternehmen und dem mittleren Mittelstand. Diese Unternehmen aus Handel, Handwerk und Gewerbe sind verstärkt auf Stundungen angewiesen. Der BDL macht sich daher für Erleichterungen auch für diese Unternehmensgruppe stark.

Weitere Informationen

Die BDL-Mitglieder werden laufend über die verschiedenen Initiativen des BDL informiert. Auf der Website können zudem aktuelle Informationen zu Hilfsprogrammen, weiteren Maßnahmen zur Abfederung der Krise sowie Hinweise der BaFin abgerufen werden:

https://bdl.leasingverband.de/leasing/corona-krise/.

DR. CLAUDIA CONEN ist Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher-Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Berlin.
Dr. Claudia Conen , Hauptgeschäftsführerin des Bundesverbandes Deutscher-Leasing-Unternehmen e.V. (BDL), Berlin

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