NACHHALTIGKEIT

Sustainability in der Finanzindustrie

Warum man sich jetzt mit ESG auseinandersetzen sollte

Oliver Böhm, Foto: privat

Bis 2050 soll Europa klimaneutral werden. Die Verantwortung für nach haltiges Handeln nimmt auch die Finanzdienstleister in die Pflicht. Denn diese stellen die nötigen Mittel für die Transformationsanstrengungen. An verschiedenen Stellen lassen sich Antworten darauf finden, welche Merkmale nachhaltiges Verhalten erfüllen sollte: unter anderem die Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, die durch Ivo Knoepfel definierten ESG-Kriterien, das Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht oder die Empfehlungen des Sustainable-Finance-Beirats der Bundesregierung. (Red.)

Nachhaltigkeit wird für Regierungen, Unternehmen, Investoren und die Zivilgesellschaft immer wichtiger. Der europäische Grüne Deal gibt das Ziel vor, aus Europa bis zum Jahr 2050 den ersten klimaneutralen Kontinent zu machen.

Zuletzt hatte zudem der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Blick auf die Regelungen des Klimaschutzgesetzes vom 12. Dezember 2019 über die nationalen Klimaschutzziele entschieden, dass die bis zum Jahr 2030 zulässigen Mengen an Treibhausgasemissionen mit den Grundrechten insofern unvereinbar sind, dass hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030 verschoben würden.

Es ist vor diesem Hintergrund davon auszugehen, dass sich die nationalen Bemühungen zur Erreichung der Klimaschutzziele und für mehr Nachhaltigkeit insgesamt weiter verstärken werden. Wenn es darum geht, "Nachhaltigkeit" in die täglichen Geschäftsaktivitäten zu übersetzen, bieten die 17 Ziele der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals; SDGs) wertvolle Hinweise. Die SDGs legen Bestrebungen und Ziele für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Verantwortung und ökologische Nachhaltigkeit fest - sie sind in den In dustrieund Entwicklungsländern anwendbar. Diese Ziele prägen zunehmend regulatorische Maßnahmen und Marktstandards wie die Europäische Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten. Letztere gibt einen ersten Rahmen, der die Investitionstätigkeit mit den Zielen der Nachhaltigkeitspolitik verbindet.

Was ist ESG - ein Überblick

Über viele Jahre prägten dabei Klimarisiken die Nachhaltigkeitsdebatten. Die Aspekte S und G haben aber unter anderem durch die Coronavirus-Pandemie sowie Fälle wie die Causa Wirecard an Bedeutung gewonnen. Die drei Buchstaben E, S und G beschreiben dabei die zentralen nachhaltigkeitsbezogenen Verantwortungsbereiche:

  • "E" ist die Abkürzung für "Environment", Umwelt. Hierunter werden unter anderem Aktivitäten verstanden, die die Treibhausgase in der Atmosphäre reduzieren beziehungsweise stabilisieren.
  • "S" steht für das soziale Element "Social". Hierunter zählt beispielsweise die Einhaltung anerkannter arbeitsrechtlicher Standards wie zum Beispiel keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung et cetera.
  • Hinter "G" verbirgt sich der Begriff "Governance", Unternehmensführung. Beispielhaft können hier Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und die Gewährleistung von Arbeitnehmerrechten genannt werden.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat diesen ESG-Ansatz aufgegriffen. In ihrem erstmals 2019 veröffentlichten Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken bei ESG-Risiken spricht sie von Ereignissen oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines beaufsichtigten Unternehmens haben könne.

Verhalten, das im Einklang mit ESG-Anforderungen steht, kann also als verantwortungsbewusstes Handeln verstanden werden, das sich mit den Folgen für Umwelt, Gesellschaft und dem eigenen Unternehmen in der Gegenwart und in der Zukunft auseinandersetzt, Transformationsanstrengungen von Kunden unterstützt und mit den politischen und regulatorischen Leitplanken auf diesem Gebiet konform ist.

Bedeutung für Volks- und Finanzwirtschaft

Die Zukunftsfähigkeit der Volkswirtschaft und ihr Erfolg hängen vom nachhaltigen Handeln der Finanzmarktakteure und Unternehmen ab. Die Finanzierung der wirtschaftlichen Transformation ist entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit. Mit ihrer Hilfe lassen sich nicht nur das 1,5-Grad-Ziel des Pariser Klimaabkommens und die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen erreichen, sondern es lässt sich auch morgen eine gute Weltmarktposition sichern.

Heute befindet sich die Wirtschaft angesichts veränderter Anforderungen aus Klimakrise, Digitalisierung und Globalisierung in einem grundlegenden Transformationsprozess. Unternehmen müssen massive Investitionen tätigen, um Produktionsweisen und Geschäftsmodelle zukunftsfähig zu machen und von den Chancen nachhaltiger Entwicklung zu profitieren. Der Finanzwirtschaft kommt dabei eine entscheidende Rolle zu, da sie ein wichtiger Baustein für die Bereitstellung der nötigen Mittel für diese Transformationsanstrengungen darstellt. Die regulatorischen und unternehmerischen Anstrengungen zielen daher darauf ab, eine wirksame Kapitalallokation verbunden mit einem belastbaren Risikomanagement zu aktivieren.

Ein Blick in den Rückspiegel: Zwischen den Jahren 2000 und 2016 hat die Zahl der jährlichen wetterbedingten Katastrophen weltweit um 46 Prozent zugenommen. Die finanziellen Verluste durch extreme Wetterereignisse erhöhten sich zwischen 2007 und 2016 um 86 Prozent (129 Milliarden US-Dollar im Jahr 2016). Vergegenwärtigt man sich, dass zum Betrachtungszeitraum fast 50 Prozent der Risikoexponierung der Banken im Euro-Währungsgebiet direkt oder indirekt mit klimawandelbedingten Risiken verbunden waren, verdeutlicht dies die weitreichende Bedeutung von ESG-Maßnahmen für eine nachhaltige Ausrichtung der Geschäftsmodelle.

Auch die Bedeutung von anderen Umweltfragen und deren Bedrohung für die Geschäftsmodelle wird zunehmend anerkannt. Aber eben nicht nur Umweltfragen, sondern auch soziale Aspekte wie zunehmende Ungleichheit und schlechte Arbeitsbedingungen können für Unternehmen konkrete Auswirkungen haben und Risiken mit sich bringen. Rechts- und Reputationsschäden können schlussendlich zu finanziellen Verlusten führen.

Im konkreten Alltag eines Finanzinstituts ist dies mit zahlreichen Herausforderungen verbunden, welche die Gesamt organisation betreffen. Es sind neben Kompetenzaufbau Änderungen von Strategien, Vorgaben, Methoden und operativen Prozessen unter Berücksichtigung von Proportionalitätsüberlegungen erforderlich.

ESG-Maßnahmen im Risikomanagement

Die nationalen und europäischen Regulatoren haben mit dem Merkblatt der BaFin zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken und dem Ende 2020 veröffentlichten Leitfaden der Europäischen Zentralbank zu Klima- und Umweltrisiken ihre Erwartungshaltung an die Institute formuliert.

Im Kern berührt die nachhaltige Transformation dabei die Geschäfts- und Risikostrategie und die Governance der Institute. Beaufsichtigte Unternehmen sollen demnach im Hinblick auf den Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken eigene Vorgehensweisen entwickeln oder in ihren bestehenden Strategien verankern. Eine Möglichkeit dafür sehen die externen Regulatoren in der Übersetzung von eventuell freiwillig befolgten Nachhaltigkeitsstandards in unternehmensinterne Vorgaben. Das Normativ zielt dabei hauptsächlich auf die Überprüfung ab, welche Geschäftsbereiche wesentlichen ESG-Risiken ausgesetzt sind und ob Leitplanken, beispielsweise in Form der Adjustierung des Risikoappetits oder Limitierungen, eingezogen werden müssen, um diese Risiken einzuschränken. Um diese Erwartungshaltung zu erfüllen, ist es wichtig, Nachhaltigkeit zu einer der Management-Prioritäten zu machen, als Geschäftsleitung mit gutem Beispiel voranzugehen, Nachhaltigkeit in der Organisation und in der Unternehmenskultur zu verankern sowie Verständnis und Befähigung in der Firma dafür zu schaffen, dass Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen in der Unternehmenssteuerung angemessen berücksichtigt werden können.

Die BaFin konkretisiert in ihrem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken, welche ESG-Risiken sich ergeben können. Sie geht dabei beispielhaft auf physische Risiken, die sich sowohl im Hinblick auf einzelne Extremwetterereignisse und deren Folgen als auch in Bezug auf langfristige Veränderungen klimatischer und ökologischer Bedingungen ergeben, und auf transitorische Risiken, die sich unter anderem im Zusammenhang mit der Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft bilden, ein. Sie werden in die aus den Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) bekannten Risikoarten wie beispielsweise das Adressenausfallrisiko und das operationelle Risiko einbezogen. So können Naturkatastrophen Ratingabstufungen bei den betroffenen Kontrahenten und Schuldnern der Institute auslösen und physische Schäden die Bilanz belasten. Im Factoring könnten hiervon die wirtschaftlichen Verhältnisse der Forderungsverkäufer und deren Debitoren betroffen sein.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde hatte bereits am 6. Dezember 2019 einen Aktionsplan zur nachhaltigen Finanzierung vorgelegt. In diesem formulierte sie ihre Erwartungshaltung, dass Institute in der Lage sein müssen, Nachhaltigkeits- beziehungsweise ESG- Risiken zu messen und zu überwachen, um sowohl mit Transitionsrisiken als auch mit physischen Risiken umgehen zu können.

Nachhaltigkeitsbewertung

Für eine angemessene Nachhaltigkeitsbewertung sind jedoch ESG-Daten erforderlich. Eine Nachhaltigkeitsbewertung lässt sich beispielsweise aus einem speziellen ESG-Rating ableiten. Am Markt existieren bereits einige Angebote, aber ein einheitliches Klassifizierungssystem gibt es bisher nicht.

Die geltende Regulierung auf EU-Ebene (Taxonomie- und Offenlegungsverordnung) ist hier ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, an dem man sich schon heute orientieren kann. Abgeleitet daraus sollte eine wirtschaftliche Tätigkeit wesentlich zu mindestens einem Umweltziel beitragen, darf den anderen keinen besonderen Schaden zufügen und sollte ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit gewährleisten. Dies erlaubt zumindest eine Unterscheidung, ob das Institut in einer eher nachhaltigen Finanzierung engagiert ist.

Für eine entsprechende, von der EZB als Erwartungshaltung formulierte "ordnungsgemäße Due-Diligence-Prüfung" kommen neben ESG-Ratings und ESG-Zertifizierungen auch die Erkenntnisse aus Jahresabschluss- und Nachhaltigkeitsberichten, die sich aus dem im Kundendialog ergebenden Informationen sowie entsprechende Erkenntnisse aus der Presseberichterstattung in Betracht.

Diese Vorgehensweise bietet sich aber nicht nur für die Risikoklassifizierung von einzelnen Schuldnern an, sondern kann auch Ausgangslage für die Nachhaltigkeitsbewertung von Verkäufern im Auslagerungsprozess und Grundlage für die Konzeption oder Anpassung von Stresstests sein, die auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigen sollen. Das beaufsichtigte Institut könnte hierauf aufbauen und Methoden entwickeln, die sich für Zwecke der Gesamtbanksteuerung anbieten, beispielsweise zur Würdigung von Nachhaltigkeitsrisiken im instituts eigenen Risikoinventur- oder ICAAP-Prozess (Internal Capital Adequacy Assessment Process). Alter native Verfahren könnten bei der Konzeption von Stresstests simulierte Verschiebungen der Ausfallwahrscheinlichkeiten und Verlustquoten von Schuldnern in von ESG-Risiken besonders betroffene Branchen sein.

Die gezeigten Beispiele sollen auszugsweise darstellen, welchen Einfluss die von den Regulatoren formulierten Erwartungen zum Management von ESG-Risiken auf die ordnungsgemäße Geschäftsorganisation eines beaufsichtigten Instituts haben. Die BaFin sieht ihr Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken als "Kompendium unverbindlicher Verfahrensweisen (Good-Practice-Ansätze), das unter Berücksichtigung des Proportionalitätsprinzips von den beaufsichtigten Unternehmen im Bereich von Nachhaltigkeitsrisiken zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation und ein angemessenes Risikomanagementsystem angewendet werden kann." an.

Aufgrund der steigenden regulatorischen Anforderungen ist jedoch zu erwarten, dass Institute künftig vermehrt ESG-Aspekte in die Gesamtorganisation und Geschäftsprozesse, inklusive des internen Kontrollsystems (IKS), einfließen lassen werden.

Anwendungsbeispiel für ESG-linked Produkte

Um sich für mehr Nachhaltigkeit zu engagieren, zu einer umweltverträglicheren und sozial gerechten Welt beizutragen und Kunden bei ihren Transformationsanstrengungen zu unterstützen, haben manche Anbieter bereits damit begonnen, erste ESG-linked Produkte anzubieten. Auch im Factoring gibt es diese bereits. Neben dem Orientierungsrahmen aus der Europäischen Taxonomie ist es auch möglich, die nachhaltigkeitsbezogene Struktur eines Factoring- Produkts an spezifischen Nachhaltigkeitsleistungszielen, sogenannten Sustainability Performance Targets (SPTs) beziehungsweise Key-Performance-Indicators (KPIs), festzumachen.

Die zugrunde liegenden KPIs verknüpfen dabei die wichtigsten branchenspezifischen ESG-Herausforderungen, denen sich der Kunde gegenübersteht, beispielsweise der Übergang zu einem weniger CO2-intensiven Geschäftsmodell. Diese KPIs werden dabei - vorzugsweise von qualifizierten Drittanbietern - regelmäßig überprüft und berichtet und können Einfluss auf die Preisgestaltung haben, sollten diese KPIs anspruchsvoll genug sein.

Mit Blick auf künftige regulatorische Anforderungen können nachhaltige Finanztransaktionen für den Kunden ein guter Ausgangspunkt sein, ein robustes Berichtssystem in puncto Nachhaltigkeit aufzubauen. Gleichzeitig greifen sie die Nachhaltigkeitsagenda der Kunden auf und helfen ihnen dabei, auf ein nachhaltigeres Geschäftsmodell umzustellen.

Weichen stellen

Es wird allgemein erwartet, dass die Regulierung sich in den kommenden Jahren weiter spezifiziert beziehungsweise zunimmt. Der Sustainable- Finance-Beirat der Bundesregierung hat in seinem jüngst erschienen Abschlussbericht außerdem über 30 Empfehlungen erarbeitet, die nun von den politischen Akteuren geprüft und bei der anstehenden Erarbeitung der Sustainable-Finance-Strategie der Bundesregierung berücksichtigt werden sollen. Ziel ist es, Deutschland zu einem führenden Standort mit nachhaltiger Finanzierung zu machen.

Die Empfehlungen des Beirats beziehen sich dabei auf fünf Handlungsfelder:

  • Politscher Rahmen in Deutschland und in der EU für auf Nachhaltigkeit ausgerichtete Weichenstellungen in der Finanz- und Realwirtschaft.
  • Eine integrierte sowie zukunftsgerichtete Unternehmensberichterstattung mit Transparenz und Vergleichbarkeit als Grundlagen unter anderem für ein ganzheitliches Risikomanagement.
  • Forschungsanstrengungen sowie systematischer Wissensaufbau mit Blick auf sich verändernde Kompetenzanforderungen bei allen beteiligten Stakeholdern.
  • Nachhaltigkeitswirksame Produkte.
  • Eine institutionelle Verstetigung für die kontinuierliche Begleitung im Rahmen des Transformationsprozesses.

Nicht nur mit Blick auf die politischen und regulatorischen Leitplanken, sondern auch im Sinne verantwortungsbewussten Handelns hinsichtlich der Gefahren von ESG-Risiken für Umwelt, Gesellschaft und das jeweils beaufsichtigte Unternehmen ist es wichtig, sich jetzt weiter intensiv mit diesen auseinanderzusetzen und die richtigen Weichenstellungen zu treffen.

Fußnoten

1) Vgl. Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 31/2021.

2) Vgl. Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088.

3) Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Positionspapier - Sustainable Finance als Teil der nachhaltigen Transformation, 2020, S. 3.

4) Vgl. z.B. ILO-Kernarbeitsnormen bzw. UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.

5) Vgl. Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung, Abschlussbericht "Shifting the Trillions - Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation", 25.2.2021, S. 2-4.

6) Vgl. Lancet Report 2017, S. 7.

7) Vgl. Battiston et al, A climate stresstest of the financial system, Nature Climate Change, Vol. 7, Nr. 4, April 2017, S. 283-288.

8) Dem Weltwirtschaftsforum zufolge (Global Risks Report 2018) zählen der Verlust an biologischer Vielfalt, die Wasserknappheit und der Zusammenbruch von Ökosystemen zu den zehn größten globalen Risiken.

9) Vgl. Europäische Kommission, Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen, Aktionsplan: Finanzierung nachhaltigen Wachstums, 8.3.2018, S. 4.

10) Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Positionspapier - Sustainable Finance als Teil der nachhaltigen Transformation, 2020, S. 3.

11) Vgl. BaFin, Rundschreiben 09/2017 (BA), 27.10.2017.

12) Vgl. Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung, Abschlussbericht "Shifting the Trillions - Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation", 25.2.2021, S. 100.

13) Vgl. Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V., Positionspapier - Sustainable Finance als Teil der nachhaltigen Transformation, 2020, S. 7.

14) Vgl. Verordnung (EU) 2020/852 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088.

15) Vgl. Sustainable Finance Beirat der Bundesregierung, Abschlussbericht "Shifting the Trillions - Ein nachhaltiges Finanzsystem für die Große Transformation", 25.2.2021, S. 2-5.

Oliver Böhm , Generalbevollmächtigter, PB Factoring GmbH, Bonn
Michael Menke , Geschäftsführer , PB Factoring GmbH

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