Factoring wächst national und international weiter

Michael Menke Quelle: Michael Menke

BaFin legt Entwurf zur Auslegung der CRR-Anforderungen vor.

Die Umsätze der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes sind im ersten Halbjahr 2018 in einem global zunehmend unsicheren wirtschaftlichen Umfeld um fast 5 Prozent auf 118,8 Milliarden Euro angestiegen. Die erste Jahreshälfte war dabei erneut von dynamischen Neukundenzahlen, gerade aus dem Mittelstand, geprägt. Die Kundenanzahl der Verbandsmitglieder stieg um mehr als 25 Prozent auf insgesamt 44 300 an, dies liegt sowohl am Neugeschäft als auch an der Aufnahme neuer Mit glieder im Verband. Das nationale Geschäft wuchs im ersten Halbjahr weiter an: Hier gab es ein Plus von 3,6 Prozent auf mittlerweile 80,5 Milliarden Euro. Das internationale Geschäft konnte sogar um 7,7 Prozent auf 38,3 Milliarden Euro zulegen.

Dass die deutsche Wirtschaft boomt, national wie international, macht sich damit auch im Factoring-Markt erfreulich bemerkbar. Der Trend im Geschäftsklimaindex der Mitglieder des Deutschen Factoring-Verbandes ist demzufolge auch aufgehellt: Rund 55 Prozent der Mitglieder sehen ein gutes kommendes Geschäftsklima voraus, 7 Prozent sogar ein sehr gutes, 42 Prozent geben die Geschäftsaussichten als befriedigend an, nur 2 Prozent bewerten sie mit ausreichend.

Aktuell gibt es ein spontan auf die Tagesordnung getretenes Thema, welches die Branche beschäftigt: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Entwurf einer Auslegung zu Anforderungen der Capital Requirements Regulation (CRR) vorgelegt, der insbesondere in Bezug auf Wartefristen bei Warenkreditversicherungen nicht mit der Praxis im Einklang steht und offenbar nicht auf europäischer Ebene abgestimmt ist. Das im Factoring besonders relevante Risiko des Schuldnerausfalls (sogenanntes Delkredererisiko) wird in der Praxis von Factoring-Instituten bekanntlich vor allem durch Warenkreditversicherungen abgesichert. Gerade für als Kreditinstitute zugelassene Factoring-Unternehmen stellt sich dabei die Frage, ob eine solche Warenkreditversicherung als Kreditsicherheit nach der Kapitaladäquanzverordnung CRR anerkannt wird und somit vom Kreditinstitut zur Reduzierung der Eigenkapitalunterlegung eingesetzt werden kann. Bisher gab es hierzu nur international allgemeine Aussagen, insbesondere seitens der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde EBA (European Banking Authority), die derartige Kreditversicherungen richtigerweise für grundsätzlich anerkennungsfähig und als Kreditsicherheit einsetzbar erachtet hat, solange die entsprechenden Voraussetzungen der CRR erfüllt werden. Dementsprechend verhandelten Factoring-Institute und Warenkreditversicherer bilateral Bedingungen aus, welche die Anforderungen der CRR erfüllen sollten.

Es ist zu hoffen, dass dieser Auslegungsentwurf der BaFin noch angepasst wird, um so der bewährten unternehmerischen Praxis Rechnung zu tragen und zudem Wettbewerbsnachteile deutscher Institute auf europäischer und internationaler Ebene zu vermeiden.

Michael Menke,

Mitglied des Vorstands,

Deutscher Factoring-Verband e. V.,

Berlin

Michael Menke , Geschäftsführer , PB Factoring GmbH
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