Bankenchronik

7. April 2014 bis 22. April 2014

Der Baseler Ausschuss für Bankenregulierung hat über die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIZ) am 15. April dieses Jahres neue Vorgaben veröffentlicht. Nach den Vorstellungen des Ausschusses sollen Marktteilnehmer generell maximal 25 Prozent ihres Tier-1-Kapitals an einen anderen Marktteilnehmer verleihen dürfen. Bei den als weltweit systemisch relevant geltenden Banken wird dieses Limit auf 15 Prozent ihres Tier-1-Kernkapitals festgelegt. Die neuen Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen, den maximalen Verlust einzugrenzen, der auf eine Bank im Falle des Scheiterns eines anderen Marktteilnehmers zukommen kann.

Das EU-Parlament hat in seiner Sitzung am 15. April dieses Jahres und damit der letzten Zusammenkunft vor den anstehenden Neuwahlen verschiedene Gesetze verabschiedet, die die Kreditwirtschaft betreffen. Zu diesen Vorhaben fehlt noch die Zustimmung des Ministerrates, die aber als Formsache gilt. Dazu gehört ein Bündel von drei Gesetzen, die die Parlamentarier unter die Überschrift Bankenunion stellen: Das sind die Vorschriften zum einheitlichen Abwicklungsmechanismus, genauso wie die Richtlinie über die Sanierung und Abwicklung von Banken. Das EU-Parlament einigte sich auf nationale Abwicklungsfonds, die über acht Jahre gefüllt werden sollen und danach schrittweise in einem europäischen Abwicklungsfonds (Single Resolution Fund, SRF) zusammengeführt werden. Die Zielgröße des Fonds liegt bei 55 Milliarden Euro. Über die genauen Modalitäten zur Befüllung und die Vergemeinschaftung wird die EU-Kommission in den kommenden Wochen wesentliche Gestaltungsvorschläge unterbreiten. Als zentrales Prinzip wird das Bail-in von Anteilseignern, Gläubigern und Sparkunden mit Einlagen von mehr als 100 000 Euro betont. Gleichzeitig wurden die Vorschriften zur Einlagensicherung erneuert. Spareinlagen bis 100 000 Euro sollen im Fall von Problemen der Bank innerhalb von sieben Arbeitstagen an die Kunden ausgezahlt werden.

Am gleichen Tag beschäftigte sich das EU-Parlament mit der Verabschiedung einer Fülle von Maßnahmen, die unter dem Namen Markets in Financial Instruments Directive and Regulation (MiFID und MiFIR) zusammengefasst werden. Hierin wird unter anderem der Vertrieb von Wertpapieren an Privatkunden geregelt und es werden Vorgaben zum Hochfrequenzhandel gemacht.

Ebenfalls am 15. April hat das EU-Parlament neue Vorschriften über sogenannte Basisinformationsblätter für neue Anlageprodukte verabschiedet. Gemäß der Vorgabe PRIIPs (Packaged Retail and Insurance-based Investment Products) muss künftig allen nicht-professionellen Anlegern ein dreiseitiges Informationsblatt ausgehändigt werden, bevor sie einen Vertrag unterschreiben. Das soll ihnen helfen, die Produkte zu verstehen und zu vergleichen, die Gesamtkosten der Investition abzuschätzen und das gewünschte Risiko-Rendite-Profil festzulegen. Zudem wurde eine Novelle der EU-Fondsrichtlinie abgeschlossen. Um private Anleger vor Verlusten zu schützen, falls Wertpapiere in Obhut der Verwahrstelle verloren gehen, wird unter anderem eine Haftung der Depotbanken für Einlagen eingeführt. Die neuen Regeln betreffen auch die Vergütung der Fondsmanager.

Der Genossenschaftsverband e. V., Frankfurt am Main, und der Rheinisch-Westfälische Genossenschaftsverband e. V., Münster, kündigten an, in Fusionsverhandlungen einzutreten. Nach Abschluss eingehender Sondierungsgespräche sind die Verwaltungsräte beider Verbände entsprechenden Vorschlägen der Vorstände gefolgt. Ein Verschmelzungsvertrag und -bericht sollen noch 2014 ausgehandelt werden. Nach Klärung aller Fragen könnte dann 2015 in außerordentlichen Mitgliederversammlungen über die Fusion entschieden werden. Die Verhandlungen zur Klärung aller Details sollen nun unmittelbar beginnen. In den Sondierungen wurde bereits Einigkeit darüber erzielt, dass der Genossenschaftsverband e. V. in der Fusion übernehmender Verband sein soll. Als maßgeblich dafür werden steuerliche Gesichtspunkte bezeichnet. Frankfurt soll juristischer Sitz des fusionierten Verbandes sein. Düsseldorf und Neu-Isenburg Hauptstellen, Hannover Verwaltungssitz. Durch die Fusion entstünde ein 14 Bundesländer umfassender Verband, der insgesamt rund 3 000 Mitglieder betreut. Die Gesellschafterversammlung der Liquiditäts-Konsortialbank GmbH (Liko) hat beschlossen, das Institut per Ende Juli dieses Jahres zu liquidieren. Das Sonderinstitut war 1974 als Reaktion auf die Herstatt-Insolvenz gegründet worden. Es sollte Liquiditätshilfen für ansonsten solvente Institute zur Verfügung stellen. Dies war zuletzt in den achtziger Jahren der Fall. In der jüngsten Finanzkrise hingegen spielte die Bank keine Rolle mehr.

Die Nassauische Sparkasse, Wiesbaden, will zu ihrem 175-jährigen Jubiläum im Jahr 2015 ihr Erscheinungsbild in der Öffentlichkeit an die Sparkassen-Organisation anpassen. Sie kündigte an, ihre Farbe auf Rot zu wechseln und das Sparkassen-S einzuführen. Die 1840 als Herzoglich-Nassauische Landes-Credit-Casse für das Herzogthum Nassau gegründete Sparkasse hat bisher die Farben blau und orange getragen und auf das Sparkassen-Logo verzichtet.

Die WGZ Bank AG, Düsseldorf, hat ihre Kapitalerhöhung erfolgreich platziert. Die Neuen Aktien mit einem Gesamtvolumen von rund 292 Millionen Euro sind zum Ende der Bezugsfrist am 4. April 2014 vollständig gezeichnet worden. Die ursprünglich vorgesehene Nachfrist zur Zeichnung nicht platzierter Neuer Aktien war nicht erforderlich.

Die Deutsche Kreditwirtschaft hat sich mit dem Bundeskartellamt auf die Einführung einer neuen Entgeltsystematik für Kartenakzeptanten beim Einsatz der Girocard (früher ec-Karte) im Electronic-Cash-System innerhalb Deutschlands verständigt. Künftig werden alle Händlerentgelte für die von den Kartenausgebern erbrachten Zahlungsgarantien im Electronic-Cash-System zwischen den kartenherausgebenden Banken und Sparkassen sowie den Kartenakzeptanten, wie zum Beispiel dem Einzelhandel, vorab bilateral ausgehandelt. Bisher gilt bei allen Händlern, von Tankstellen einmal abgesehen, ein einheitlicher Satz. Er beträgt 0,3 Prozent des jeweiligen Umsatzes, mindestens aber acht Cent. Die neue Systematik soll bis spätestens Ende Oktober 2014 eingeführt werden. Das von der Deutschen Kreditwirtschaft betriebene Electronic-Cash-System hatte 2013 mit Transaktionen im Volumen von rund 130 Milliarden Euro einen Marktanteil von etwa 20 Prozent am Einzelhandelsumsatz in Deutschland.

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