Börsen

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ESMA: zwei neue CCP-Lizenzen

Die europäische Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat zwei Unternehmen als zentrale Gegenparteien unter der Derivaterichtlinie Emir zugelassen. Am 1. April authorisierte die European Securities and Markets Authority die niederländische European Central Counterparty N.V. (Euro CCP-NL) und am 8. April die polnische KDPW_CCP. Zusammen mit der schon am 18. März zugelassenen Nasdaq OMX Clearing AB (SE) beläuft sich die Zahl der lizenzierten zentralen Gegenparteien nun auf drei. Eurex Clearing hingegen hat bislang noch kein ESMA-Siegel erhalten, ein entsprechender Antrag wurde zunächst abgelehnt.

Empfehlungen Entry Standard

Die Deutsche Börse hat im April Empfehlungen für die Emission einer Unternehmensanleihe im Entry Standard veröffentlicht. In den Best Practice Guide sind die Erfahrungen der vergangenen drei Jahre mit Anleihen kleiner und mittlerer Unternehmen eingeflossen. Erstellt hat ihn die Deutsche Börse gemeinsam mit den Partnern DVFA (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) und DIRK (Deutscher Investor Relations Verband). In den Empfehlungen werden alle Phasen der Anleihenemission betrachtet, von der Vorbereitung über die Platzierung bis hin zur Kapitalmarktkommunikation nach der Platzierung. Es werden Anforderungen für Emittenten aufgeführt, ebenso für begleitende Banken und Berater, und es soll gezeigt werden, welche Rollen die verschiedenen Intermediäre während der Emission haben.

Unter anderem beschäftigt sich der Guide auch mit den Themen Besicherung und Schutzklauseln und spricht Empfehlungen für Finanzkennzahlen der Emittenten aus. Den Entry Standard für Unternehmensanleihen hat die Börse Frankfurt im April 2011 gestartet. Inzwischen notieren dort 55 Anleihen von 51 Unternehmen. Das platzierte Emissionsvolumen liegt bei 2,1 Milliarden Euro.

Börse Düsseldorf:

Regeln zum Delisting

Die Börse Düsseldorf plant, ihre aktuellen Widerrufsregelungen in der Börsenordnung im Grundsatz beizubehalten und bei einem Totaldelisting, dem vollständigen Rückzug eines Unternehmens von der Börse, weiterhin einen Hauptversammlungsbeschluss und ein den Anforderungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes genügendes Kaufangebot zu verlangen. Eine an den meisten deutschen Börsen praktizierte reine Fristenlösung würde in den Augen der Düsseldorfer dem Anlegerschutz nicht gerecht. Der Hintergrund zu dieser Entscheidung: Der Bundesgerichtshof hat im Oktober 2013 in der sogenannten Frosta-Entscheidung seine Rechtsprechung zum Totaldelisting grundlegend geändert. Danach haben Aktionäre bei einem Widerruf der Zulassung ihrer Aktie zum regulierten Markt auf Antrag des Emittenten keinen Anspruch mehr auf eine Barabfindung.

In Abkehr von der seit 2002 geltenden Macrotron-Rechtsprechung des BGH ist daher jetzt weder ein Hauptversammlungsbeschluss noch ein Pflichtangebot an die Aktionäre erforderlich. Die neue höchstrichterliche Rechtsprechung wird von der Börse Düsseldorf als Schwächung der Position von Minderheitsaktionären betrachtet, bei denen es sich vielfach um Privatanleger handelt. Düsseldorf ist die einzige deutsche Börse, an der Hauptversammlungsbeschluss und Kaufangebot bei einem Totaldelisting obligatorisch sind.

Nordea: direkter Handel in China

Nordea Asset Management hat von der Regierung der Volksrepublik China den Status eines Qualified Foreign Institutional Investor (QFII) erhalten. Dies ermöglicht dem Unternehmen den direkten Handel an den Aktienbörsen in Shanghai und Shenzhen, dem chinesischen Markt für so genannte A-Shares, das sind Aktien, die in Renminbi gehandelt werden. Im chinesischen Markt für diese Papiere sind etwa 2 500 Titel gelistet und die Marktkapitalisierung beträgt insgesamt rund 4,0 Billionen US-Dollar. Auf ausländische Investoren entfallen in diesem Bereich bislang lediglich zwei Prozent des Handelsvolumens.

Virtu: Börsengang verschoben

Der Broker Virtu Financial wird nach Informationen der Nachrichtenagentur Bloomberg seinen geplanten Börsengang verschieben. Ursprünglich sollte Anfang April mit der Vermarktung des IPOs begonnen werden, der Start dieser Maßnahmen ist jetzt aber auf den 20. April verlegt worden. Das US-amerikanische Unternehmen betreibt Market Making im Hochfrequenzhandel. In den vergangenen Wochen haben mehrere amerikanische Behörden bekannt gegeben, dass sie gegen Computerhandelsfirmen ermitteln.

Clearstream:

US-Ermittlungsverfahren

Von seinen amerikanischen Anwälten wurde das zur Gruppe Deutsche Börse gehörende Unternehmen Clearstream Anfang April darüber informiert, dass der Staatsanwalt des Southern District von New York ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Die Ermittlungen, die sich im Anfangsstadium befinden, beziehen sich auf die mutmaßliche Verletzung von Geldwäscheund Sanktionsvorschriften.

Offenbar geht es in diesem Verfahren um Vermögenswerte mit iranischem Hintergrund im Zusammenhang mit den Anschlägen in Beirut im Jahr 1983. In den vergangenen Monaten, zuletzt Anfang dieses Jahres, hatte Clearstream in derselben Sache mehrere Vergleiche mit anderen Behörden in den USA geschlossen und Zahlungen geleistet.

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