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Deutsche Börse: Leitfaden ergänzt

Mit Wirkung zum 3. November dieses Jahres hat die Deutsche Börse AG, Frankfurt am Main, in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Aktienindizes den Leitfaden zu den Aktienindizes 2008 ergänzt. Demnach kann ein Indexwert außerhalb der regulären Anpassungstermine aus den Auswahlindizes Dax, M-Dax oder S-Dax herausgenommen werden, wenn an einem Handelstag seine Gewichtung in dem entsprechenden Index aufgrund seiner aktuellen Free-Float-Marktkapitalisierung 10,0 Prozent zum Handelsschluss überschreitet und die annualisierte Volatilität des Kursverlaufs über die vorangegangenen 30 Handelstage (30-Tages-Volatilität) den Wert von 250 Prozent übersteigt. Die maßgeblichen Kennzahlen werden von der Deutsche Börse AG täglich veröffentlicht. Die Entscheidung über eine vorzeitige Herausnahme trifft der Vorstand des Handelsplatzbetreibers in Abstimmung mit dem zuständigen Arbeitskreis. Die Herausnahme erfolgt am Ende des zweiten Handelstages nach dem Tag der Entscheidung.

Unternehmen, die aufgrund dieser Regelung aus den Indizes herausfielen, können nur dann wieder aufgenommen werden, wenn deren 30-Tages-Volatilität (annualisierte Volatilität des Kursverlaufs über die vergangenen 30 Handelstage) am jeweiligen Stichtag der Ranglistenerstellung sowie an den 14 Handelstagen davor jeweils 150 Prozent unterschreitet.

Eurex: erweitertes OTC-Clearing

Die Terminbörse Eurex will ihre OTC-Geschäft attraktiver gestalten und die Whole-sale-Funktionalitäten ausweiten. Verbunden mit der Einführung von Eurex Release 11 am 10. November dieses Jahres können Kunden künftig auch Aktienindexswaps in die bestehende EFS-Funktionalität (Exchange for Swaps) einbeziehen. Damit sollen Geschäfte möglich werden, die die verfügbaren Index-Futures von Eurex mit entsprechenden OTC-Aktienindex-Swaps kombinieren. Bereits jetzt kann diese Funktionalität für OTC-Zins-Swaps beziehungsweise -Swaptions, Credit Default Swaps (CDS) und Inflations-Swaps in Kombination mit Eurex Fixed Income Futures, Kredit-Futures oder Inflations-Futures verwendet werden.

EFS ist eine von mehreren OTC Wholesale-Funktionalitäten, die für Indexprodukte zur Verfügung stehen. Teilnehmer können derzeit die Block Trade-Funktionalität nutzen, für Futures und Optionen der Eurex individuell festgelegte Kontraktspezifikationen eingeben (mittels der Flexible- Contracts-Funktionalität) und gleichzeitig Aktienindexfutures und entsprechende Aktienkörbe handeln (durch die Exchange for Physical Index (EFPI)-Funktionalität).

EU-weites Clearing und Settlement

Das Europäische System der Zentralbanken (ESZB) und der Ausschuss der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden (CESR) haben Ende Oktober dieses Jahres Vorschläge für Clearing- und Settlement-Systeme für den Wertpapierhandel und zu zentralen Gegenparteien in der Europäischen Union für eine bis zum 23. Januar 2009 laufende öffentliche Konsultation vorgelegt. Die 19 Empfehlungen im ersten Teil des Konsultationspapiers beziehen sich auf Zentralverwahrer, die 15 Empfehlungen im zweiten Teil auf zentrale Kontrahenten. Sie zielen darauf ab, Sicherheit, Stabilität und Effizienz der Werpapierclearing- und -abwicklungssysteme beziehungsweise der zentralen Kontrahenten zu erhöhen. In den Anhängen finden sich eine Beurteilungsmethodik und ein Glossar.

Die Vorschläge basieren auf den Empfehlungen für Wertpapierabwicklungssysteme vom November 2001 und für zentrale Kontrahenten vom November 2004, die vom Ausschuss für Zahlungsverkehrs- und Abrechnungssysteme und vom Technischen Ausschuss der Internationalen Organisation der Wertpapieraufsichtsbehörden (CPSS-IOSCO) veröffentlicht wurden. Erste Arbeiten des ESZB und CESR in diesem Bereich wurden aufgrund offener Fragen hinsichtlich des Anwendungsbereichs, des Inhalts und der rechtlichen Grundlage im Jahr 2005 eingestellt. Am 3. Juni 2008 forderte der Ecofin-Rat beide Gremien auf, den damaligen Entwurf bis zum Herbst 2008 zu überarbeiten und zu finalisieren.

Der Entwurf richtet sich an Aufsichtsbehörden und Overseer und soll nach Fertigstellung von diesen als aufsichtsrechtliches Instrument eingesetzt werden. Zwar behandeln die Empfehlungen nicht mehr die Beaufsichtigung von Depotbanken, obwohl diese eine wichtige Funktion bei Clearing und Abwicklung haben; der Ausschuss der europäischen Bankenaufsichtsbehörden (CEBS) will aber weiter daran arbeiten, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Zu diesem Zweck hat das CEBS als Beobachter an Sitzungen von ESZB und CESR teilgenommen, während CESR und ESZB ihrerseits als Beobachter an der vom CEBS geleiteten Arbeit zur Überarbeitung der maßgeblichen Regelungen für Depotbanken mitwirken.

Handel Geschlossener Fonds

Die Börsen Hamburg, Hannover und München beginnen haben Anfang November dieses Jahres eine Zusammenarbeit beim Handel Geschlossener Fonds über die Handelsplattform Fondsbörse Deutschland gestartet. Dazu wurde eine Kooperation in den Bereichen der Marktorganisation und dem weiteren Ausbau des Handels Geschlossener Fonds vereinbart. Ziel sei es, gemeinsam die vorhandene Marktführerschaft beim Handel mit Geschlossenen Fondsanteilen auszubauen und den Marktanteil des Zweitmarkthandels über die Fondsbörse Deutschland zu vergrößern.

Die Börsen AG Hamburg und Hannover betreibt seit zehn Jahren die Handelsplattform für Geschlossene Fonds. Das Angebot umfasst heute Anteile von rund 4 000 Fonds. Der Handel ist börsenseitig überwacht und basiert auf einer expliziten Marktordnung. Als neutraler Makler agiert die Fondsbörse Deutschland Beteiligungsmakler AG. Ab sofort ist die Fondsbörse Deutschland in den Räumen der Börse München mit einer eigenen Niederlassung präsent.

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